Weiterführende Schulen
SchülerTicket
Das SchülerTicket ist ein nicht übertragbares Jahresticket und gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Schülerausweis mit aktuellem Lichtbild oder einen amtlichen Lichtbildausweis.
Das SchülerTicket kann ein ganzes Schuljahr lang (auch in den Ferien) für beliebig viele Fahrten im gesamten VRS-SchülerTicket-Netz genutzt werden.
Für Schüler, die im nördlichen Grenzbereich des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) wohnen und im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zur Schule gehen oder umgekehrt, gibt es ein „ÜT-SchülerTicket VRS/VRR“.
Weitere Informationen über die am Schulort gültigen Konditionen erhalten Sie bei den VRS-Verkehrsunternehmen.
Wer kann SchülerTicket beantragen?
Wie wird das SchülerTicket beantragt?
Die Anträge müssen über die Schule eingereicht werden.
Es gibt Anträge für Schülerinnen und Schüler, die im VRS wohnen (Schülerticket-Antrag_VRS) und solche, die ein übertarifliches Ticket nutzen müssen (Schülerticket-Antrag_ÜT). Grundsätzlich sind sie im Sekretariat der jeweiligen Schule sowie bei den örtlichen Verkehrsunternehmen erhältlich.
Was kostet das SchülerTicket im Schuljahr 2020/2021?
Alle nicht freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler zahlen 36,10 € (VRS) / 37,35 (ÜT) im Monat.
Freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler zahlen pro Monat: | |
unter 18 Jahre | über 18 Jahre |
14,00 € (1. Kind) 7,00 € (2. Kind) 0,00 € (ab dem 3. Kind) |
14,00 € |
bei Bezug von Sozialleistungen*: 0,00 € im Monat.
*Dies gilt nur bei Bezug von Leistungen nach SGB XII. Alles andere (z.B. SGB II, ALG, Jugendhilfe etc.) gilt nicht!
Wann liegt eine Freifahrtberechtigung vor?
Die Freifahrtberechtigung liegt dann vor, wenn der Schulweg zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform...
... in der Sekundarstufe I und der Klasse 10 des Gymnasiums mehr als 3,5 km und
... in der Sekundarstufe II (gilt auch für Berufskollegs) mehr als 5 km beträgt.
Kündigung und Änderung des SchülerTickets
Eine Kündigung ist immer zum 31.07. des jeweiligen Schuljahres oder aus wichtigem Grund (wie z.B. ein Umzug oder Schulwechsel) möglich. Die Kündigung muss bei Abgang von der besuchten Schule auf jeden Fall durch den Schüler oder die Eltern erfolgen. Der Vertrag läuft ansonsten mit den monatlichen Abbuchungen weiter.
Ein Änderungsantrag ist erforderlich bei Umzug, Namensänderung, Änderung Kontodaten, Änderung Geschwisterstatus, wenn das SchülerTicket weiterhin benötigt wird.
Vordrucke für eine Änderung oder Kündigung gibt es auch im Sekretariat der jeweiligen Schule.
Ansprechpartner
Fachbereich Schulen Schülerbeförderung/ Schulwegsicherung |
Silke Koop 0214 / 406 4083 silke.koopstadt.leverkusende |
Tiana Eberling 0214 / 406 4082 tiana.eberlingstadt.leverkusende |