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Infos Erbbaurecht

Infos Erbbaurecht

Seit 2021 vergibt die Stadt Grundstücke aus ihrem Besitz nur noch im Erbbaurecht. Damit verfolgt sie städtebauliche und sozialpolitische Ziele wie die Förderung von Wohnraum für Familien.

Im Erbbaurecht - Was das bedeutet:
Damit erwirbt sich der Erbbauberechtigte das Recht, ein eigenes Wohngebäude auf fremden Grund zu errichten und das Haus mit dem Grundstück exklusiv zu nutzen. Im Gegenzug zahlen der Erbbauberechtigte einen jährlich wiederkehrenden Erbbauzins.
Die Erbbaurechte der Stadt Leverkusen werden für die Dauer von 80 Jahren vergeben.

Wer sich bewerben kann: Jede(r) kann sich auf ein Grundstück bewerben, oder mehrere Grundstücke wahlweise angeben.

Zum Verfahren: Den Zuschlag erhält der Bewerbende, der die höchste Punktzahl eines Fragenkataloges erzielt. Dieser orientiert sich unter anderem an sozialen und lokalen Kriterien. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.

Wenn der Vertrag endet: Die Laufzeit des Vertrages umfasst 80 Jahre. Das gebaute Wohnhaus kann man zum Ende der Zeit natürlich nicht "mitnehmen". Dann oder auch wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird, zahlt die Stadt eine Entschädigung in Höhe von zwei Dritteln des Wertes, den das Gebäude bei Ablauf des Erbbaurechtes hat.
Grundsätzlich kann dann aber auch Verlängerung des Vertrags in Frage kommen.

Aktuelle Angebote

Aktuelle Grundstücksangebote mit Exposés und Bewerbungsbogen sowie weitere Informationen zum Vergabeverfahren finden Sie hier.

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