Info zu Corona-Virus
- Corona-Fälle: Übersicht (Woche)
- 16. April: Stadt verfügt neue Maßnahmen
- Stadt: Schulen bleiben in Distanzunterricht
- Zur Lage in Leverkusen
- 17. April: weitere Todesfälle
- AstraZeneca: uneingeschränkt nur noch für über 60jährige
- 7. April: Verfügung zu Trauerfeiern/Bestattungen
- 27. März: Maskenpflicht auch im Auto
- Corona-Verordnung "Notbremse"-Regel
- Meldepflicht bei positivem Selbsttest
- Kostenlose Schnelltests für Bürger
- 9. März: Info zu kostenlosen Schnelltests
- Stadt: Maske auch am Rheinufer
- Themen zu Corona
- Archiv: Informationen
Corona-Fälle: Übersicht (Woche)
Datum |
Bestätigte Infektionsfälle |
darunter: Todesfälle | darunter: Genesene |
Erkrankte | Inzidenz* |
22. April | 6335 | 87 | 5615 | 633 | 244,9 |
21. April | 6287 | 87 | 5597 | 603 | 248,0 |
20. April | 6248 | 87 | 5582 | 579 | 244,9 |
19. April | 6200 | 87 | 5551 | 562 | 249,2 |
18. April | 6113 | 87 | 5505 | 521 | 220,5 |
17. April | 6044 | 87 | 5489 | 468 | 200,3 |
*Inzidenz: Anzahl (Rate) der Neuerkrankungen der vergangenen sieben Tage pro 100.000 Einwohner.
Quelle der Zahlen: Lagebericht der Stadt. Info dazu hier.
Ältere Fallzahlen aus Leverkusen sind auf der Seite "Archiv Aktuelles" zu finden.
Link zur landesweiten Übersicht
Die Infektionslage in der Stadt ist schwierig und dynamisch. Die Zahl der Erkrankten und die der Inzidenz steigen stark. Zudem wird die Lage in den Krankenhäusern für die Behandlung der Covid-Schwererkrankten, Stichwort "Intensivbetten" zunehmend "eng".
Daher hat der Krisenstab der Stadt entschieden, weitere, notwendige Maßnahmen einzusetzen. Diese erfolgen auch im Hinblick auf das regionale Umfeld.
Die neuen Einschränkungen sind:
- im privaten Bereich dürfen sich ein Haushalt mit nur einer weiteren Person treffen (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt). Das entspricht den Vorschriften der Corona-Schutzverordnung des Landes für den öffentlichen Raum.
- eine nächtliche Ausgangssperre im Stadtgebiet ab Samstag, 17. April. Von 21 Uhr bis 5 Uhr am Folgetag gilt diese allgemein, abgesehen von genau beschriebenen Ausnahmen.
- Schnelltests für Behördenbesuche sind ebenfalls ab 19. April Pflicht.
Einzelheiten und ausführliche Begründungen enthält die Allgemeinverfügung der Stadt vom 16. April. Der Link dazu.
Sie gilt ab 17. April bis zum 26. April.
Appell des Krisenstabs
Auch wenn der Ordnungsdienst der Stadt verstärkt unterwegs sei, könne die Stadt nicht alles kontrollieren. "Die Zahlen steigen dramatisch. Deswegen müssen wir handeln. Wir werden kämpfen müssen und hoffen, dass alle mitmachen", so der Appell des Krisenstabs der Stadt.
Einzelhandel: keine Besuche mehr
Einzelhandelsgeschäfte, sind ab Montag, 19. April wieder nur mit "Click and Collect" erreichbar. Das heißt: Das Öffnen mit Test und Terminvergabe ist nicht mehr möglich.
Andere Einrichtungen wie Museum und Stadtbibliothek müssen ebenfalls wieder schließen.
Das bedeutet, dass in Leverkusen die in der Landesverordnung vorgesehene "Notbremse" (Paragraph 16) wieder greift und die Testoption nicht mehr gilt.
Für die Stadt Leverkusen gelten daher aktuell die Regelungen des § 16 Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO).
Dienstleistungen: nur noch wenige Ausnahmen
Das bedeutet auch, dass die Erbringung von Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, unter Ausnahme medizinisch notwendiger Leistungen, Friseurdienstleistungen und Leistungen der nichtmedizinischen Fußpflege sowie der gewerbsmäßigen Personenbeförderung untersagt ist. Dies gilt auch für das Betreiben von Kosmetik- oder Tattoo-Studios. Insofern ist das Betreiben dieser Dienstleistungen nicht zulässig.
Trauerfeiern und Maskenpflicht
Die bisherigen Regelungen für Trauerfeiern und Bestattungen sowie für die Maskenpflicht bleiben bestehen und werden bis zum 26. April verlängert.
Stadt: Schulen bleiben in Distanzunterricht
Am Samstag, 17. April, hat die 7-Tage-Inzidenz in Leverkusen den Wert von 200 überschritten. Wegen des rapiden Anstiegs der Infektionszahlen in der gesamten Woche und der angespannten Lage in den Krankenhäusern, hat der Krisenstab der Stadt in Abstimmung mit dem Land entschieden, ab Montag, 19. April, den Distanzunterricht in der bisherigen Form fortzusetzen. Durch diese Regelung soll so schnell wie möglich die Infektionsgefahr im Schulbereich eingedämmt werden.
Eine Notbetreuung vor Ort ist weiterhin gegeben. Für die Abschlussklassen findet weiter Präsenzunterricht statt.
Die Allgemeinverfügung dazu hier. (Amtsblattt Nr. 27)
Dr. Martin Oehler,der Leiter des Gesundheitsamtes, zur aktuellen Lage in der Stadt (Stand: 16. April)
Frage: Die Zahlen steigen sprunghaft: Fast 300 infizierte Menschen mehr in einer Woche, die Inzidenz ist von 88 auf 186,3 rasant angestiegen. Warum?
Antwort Dr. Oehler: Im Land insgesamt sieht es so aus, wobei 13 Städte und Kreise bereits über der 200er-Inzidenz liegen, einer sogar über 300 und nur noch zwei unter 100. Das sind die Auswirkungen der Osterfeiertage.
Das ist vergleichbar mit der Zeit um Weihnachten: Erst ein scheinbares Absinken – was mit der zeitlich veränderten Erhebungslage während der Feiertage zu tun hatte. Dann ein Aufholeffekt, und nun - nach der Inkubationszeit - zeigt sich die richtige Fallzahl-Steigerung durch Kontakte während der Feiertage um Ostern. Die Feiertage bringen die Versuchung mit sich, Hygieneregeln weniger streng einzuhalten. Jetzt fahren wir "die blutige Ernte" ein.
Deswegen ist ja auch das Impfen so zentral. Nur durch die Impfungen können wir die Pandemie brechen. Wir kommen gut voran in unserer Stadt mit dem Impfprogramm.
Frage: Zur Zeit gibt es Berichte über Erkrankungen und sogar Ausbrüche bei Geimpften. Wie beurteilen Sie das?
Antwort Dr. Oehler: Es ist richtig, dass auch manche Geimpfte sich infizieren und auch erkranken können. Schwere und tödliche Verläufe haben wir in diesen Fällen aber bislang nicht gesehen, und genau darum geht es ja in erster Linie.
Richtig ist auch, dass auch Geimpfte das Virus manchmal weitergeben. Die Infektiosität ist aber deutlich reduziert, das heißt, die Impfung entfaltet trotzdem bei ausreichender Durchimpfung die erwünschte Wirkung auf den epidemischen Verlauf.
17. April: weitere Todesfälle
Eine 87-jährige Leverkusenerin, die mit dem Corona-Virus infiziert war und Vorerkrankungen hatte, ist am 15. April verstorben. Damit erhöht sich die Zahl der Todesfälle in Leverkusen leider auf insgesamt 87.
AstraZeneca: uneingeschränkt nur noch für über 60jährige
31. März: Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben beschlossen, den Impfstoff von AstraZeneca uneingeschränkt nur noch bei Menschen über 60 Jahren einzusetzen. Sie folgen damit einer neuen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Das Landesministerium hat gestern bereits einen vorläufigen Impfstopp aller Personen unter 60 Jahren angeordnet.
7. April: Verfügung zu Trauerfeiern/Bestattungen
Weiterhin ist ein dynamisches Infektionsgeschehen mit hohen Inzidenzen deutlich über 100 in der Stadt zu verzeichnen. Um dieses einzudämmen, hat die Stadt verfügt, die Anzahl der Trauergäste bei Bestattungen und Trauerfeierlichkeiten unter freiem Himmel auf insgesamt höchstens 25 Personen zuzüglich höchstens der gleichen Anzahl, also 25 Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren zu begrenzen.
Die Allgemeinverfügung gilt ab 7. bis zum 18. April und ist im Amtsblatt Nummer 23 veröffentlicht. Aufgehoben ist damit zugleich die Verfügung vom 1. April.
Link zum Amtsblatt Nummer 23
27. März: Maskenpflicht auch im Auto
Die Stadt hat die Maskenpflicht im Stadtgebiet wegen der steigenden Inzidenzzahl über 100 angepasst. Demnach sind an den bisherigen Orten ab 29. März eine medizinische Maske zu tragen.
Dies gilt neu auch für alle Mitfahrenden und den Fahrer in oder auf Kraftfahrzeugen, wenn diese nicht sämtlich dem Hausstand des Fahrers angehören. Auch sie haben eine medizinische Maske zu tragen (Ausnahmen: Kinder bis 14 Jahren, Vorschulkinder, medizinische Gründe)
Damit setzt die Stadt einen Vorschlag aus dem Bund-Länder-Beschluss vom 22. März 2021 um.
Link zur Allgemeinverfügung (Amtsblatt Nummer 20)
Corona-Verordnung "Notbremse"-Regel
Update: 15. April: Die Landesverordnung ist bis zum 26. April verlängert. Link zur Verordnung ab 19. April
Update 7. April: Die Landesverordnung ist an zwei Stellen angepasst worden. Link zur Landesverordnung ab 7. April
Landesweit beträgt die Inzidenz am 26. März 121,6; in vielen Städten und Kreisen liegt der Wert über 100.
Liegt die 7-Tages-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an drei Werktagen in Folge über dem Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, greift die "Corona-Notbremse". Das gilt auch für die Stadt Leverkusen.
Dann entscheidet die betroffene Kommune in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium zwischen zwei Varianten:
strenger Lockdown mit Aufhebung der Öffnungen oder die Test-Option.
Bei der Test-Option können diese Öffnungen beibehalten werden – jedoch nur für Kunden, Besucher, Nutzer mit tagesaktuellem negativen Testergebnis (Schnelltest oder Selbsttest).
Die Stadt Leverkusen hat die Regelung Test-Option mit dem Ministerium abgestimmt. Als Allgemeinverfügung ergänzt sie die Verordnung des Landes.
Info zur Verordnung des Landes
Allgemeinverfügung der Stadt (Amtsblatt Nummer 20)
Pressemitteilung der Stadt vom 26. März
Treffen in der Öffentlichkeit
Für Leverkusen gelten Regelungen ab einer Inzidenz von 100. Das bedeutet für Treffen im öffentlichen Raum: Sie sind mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand.
Meldepflicht bei positivem Selbsttest
Corona-Selbsttests kann jeder und jede etwa Zuhause machen. Fällt das Ergebnis positiv aus, muss in jedem Fall das Gesundheitsamt der Stadt informiert werden.
Das ist möglich:
per E-Mail an 53-befundestadt.leverkusende
oder per Fax unter 0214/406-5349.
Die Meldung muss folgende Daten enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- die Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes und, falls abweichend, die Anschrift des derzeitigen Aufenthaltsortes,
- aktuelle Kontaktdaten wie Handynummer und E-Mail-Adresse sowie
- den Typ des durchgeführten Coronaselbsttests
Weitere Infos enthält die Allgemeinverfügung der Stadt im Amtsblatt Nummer 19. Sie gilt ab 24. März.
Kostenlose Schnelltests für Bürger
Der Bund hat kostenlose Corona-Schnelltests für alle Bürger beschlossen. Sie können sich einmal pro Woche so testen lassen. Hier finden Sie die Test-Stellen in der Stadt im Überblick.
9. März: Info zu kostenlosen Schnelltests
Update: Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum Thema eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Demnach können unter anderem alle gewerblichen Anbieter von Testzentren, Apotheken sowie Arztpraxen, die bereits vor dem 8. März 2021 kostenpflichtige Schnelltests angeboten haben, diese nun auch als kostenlose Schnelltests von Bürgerinnen und Bürgern durchführen.
Voraussetzung dafür ist, dass diese Anbieter dazu bereit und in der Lage sind sowie durch das Land definierte Mindestanforderungen an Räumlichkeiten, Infrastruktur, personelle Ausstattungen und Infektionsschutz erfüllen können.
Zum Verfahren
Die jeweiligen Teststellen müssen dem örtlichen Gesundheitsamt die durchgeführten Testungen und die Zahl der positiven Testergebnisse tagesbezogen melden.
Bei positivem Schnelltest soll möglichst direkt vor Ort ein PCR-Test zur Überprüfung des Ergebnisses durchgeführt werden.
Bürgerinnen und Bürger, deren Schnelltest-Ergebnis positiv ausfällt, müssen sich laut geltender Quarantäneverordnung umgehend in häusliche Quarantäne begeben.
Die Abrechnung der kostenlosen Schnell-Testungen erfolgt gemäß den Regelungen der Coronavirus-Testverordnung durch die Kassenärztliche Vereinigung.
Info zum Thema: Link zur Allgemeinverfügung (Durchführung von Bürgertestungen)
Stadt: Maske auch am Rheinufer
Die schon jetzt bestehende Maskenpflicht in Fußgängerzonen, in einem bestimmten Umkreis von Kitas, Schulen und Verwaltungsgebäuden und zu bestimmten Zeiten ist bis zum 7. März verlängert. An Markttagen in den drei Zentren gilt sie bereits ab 8 Uhr. Die Allgemeinverfügung der Stadt ist im Amtsblatt Nummer 5 (Verlängert bis 7. März Amtsblatt Nummer 12) abrufbar.
Zusätzlich gilt nun auch eine zeitlich begrenzte Maskenpflicht am Rheinufer in Wiesdorf und Hitdorf, von freitags 13 Uhr bis sonntags 19 Uhr. Die Allgemeinverfügung mit Lageplan ist im Amtsblatt Nummer 14 abrufbar.
Medizinische Maske bei Besuch der Verwaltung
Wegen der Pandemie können nur Bürgerinnen und Bürger mit einer Terminvereinbarung die Stadtverwaltung für ihr Anliegen persönlich aufsuchen. Die Einlass-Regeln an den Verwaltungsgebäuden wie dem Rathaus/Bürgerbüro werden erweitert:
- Das Tragen einer medizinischen Maske (wie OP-Maske, FFP2) ist Pflicht.
- Vor dem Einlass wird eine Fiebermessung durchgeführt.
Besuchern ohne medizinische Maske oder mit einer Körpertemperatur von 37,5 Grad und mehr muss der Zutritt zum Gebäude zum Schutz aller verwehrt werden.
Archiv: Informationen
Alle weiteren Informationen zum Thema auf leverkusen.de seit 10. März 2020 finden Sie hier