Corona positiv
Seit dem 1. Februar 2023 gibt es keine Pflicht zu Quarantäne und Isolierungen mehr. Ab dem 1. März 2023 gelten nur noch wenige Maßnahmen nach dem Bundes-Infektionsschutzgesetz. Nach dem 7. April entfällt die Maskenpflicht auch für Besuchende in Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Damit gilt umso mehr der Grundsatz der Eigenverantwortung und Rücksichtnahme auf andere, insbesondere schutzbedürftige Menschen.
Allen positiv Getesteten wird dringend empfohlen, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske tragen.