Rechtliche Regelungen
Die Coronaschutz-Verordnung des Landes läuft am 28. Februar 2023, nach 1073 Tagen, aus. Damit enden alle Schutzmaßnahmen des Landes.
Ab 1. März gelten nur noch wenige Vorschriften des Bundes nach dem Bundes-Infektionsschutz-Gesetz. Das bedeutet: Nur die Maskenpflicht für Besuchende in Einrichtungen des Gesundheitswesens bleibt bestehen bis zum 7. April. Tests zum Besuch sind nicht mehr Pflicht.
Testungen/Teststellen: Die Vorschriften der Corona-Testverordnung laufen zeitgleich auch aus. Damit entfällt auch die Pflicht zur Testung in den bisherigen Fällen. Das bedeutet, dass die Teststellen nicht mehr gesetzlich beauftragt sind. Ihnen werden dementsprechend die Kosten der Testung nicht mehr erstattet.