Schulen + Kitas
Ab 1. Februar 2023 entfallen Selbsttests für Schulen und Kitas sowie weitere Einrichtungen der Kindertagespflege. Dann entfällt auch die fünftägige Isolationspflicht.
Verhalten bei positivem Test
Ab dem 1. Februar 2023 gilt:
Wenn ein positiver Selbsttest vorliegt:
- Es besteht die Empfehlung bei einem positiven Test und vorhandenen Symptome Zuhause zu bleiben.
- Wie bei jeder anderen Erkrankung ist die Schule zu benachrichtigen (Schulpflicht).
- Mehr Infos zum Thema auf der Seite des Schulministeriums NRW.
Info zu Kinder-Krankentagen
Die Kinder-Krankentage sind auch für 2023 um zehn Tage pro Elternteil auf je 30 Tage erhöht. Alleinerziehende haben demzufolge 60 Tage.
Es gilt für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren. Beantragt wird das entsprechende Kinderkrankengeld bei der jeweiligen Krankenkasse.
Mehr Infos zum Thema auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Dort findet sich auch eine Musterbescheinigung zur Vorlage bei der jeweiligen Krankenkasse
Luftreiniger: Geräte aufgestellt
An Schulen und Kitas wurden mittlerweile 511 Luftreiniger ausgeliefert und sind einsatzbereit.
Die von der Stadt bestellten Luftreinigungsgeräte wurden später als geplant ausgeliefert. Grund waren nach Auskunft des beauftragten Unternehmens Lieferengpässe bei dem Fertiger der Geräte.
Der Rat der Stadt hatte am 28. Juni 2021 beschlossen, Luftreiniger für Kitas und Schulen anzuschaffen. Sie sollen im Rahmen der Corona-Schutzmaßnahmen dort zum Einsatz kommen.