Veranstaltungen & Aktionen
Im März findet der Equal Pay Day (7. März) und der Internationale Weltfrauentag (8.März) statt. Anlässlich dieser Tage bieten wir verschiedene Aktionen und Veranstaltungen an, zu denen wir Sie herzlich einladen möchten.
- In der Stadtbibliothek wird im ganzen Monat März eine Ausstellung zu sexualisierter Gewalt und falscher Opferschuld zu sehen sein. Ein Büchertisch zu Themen der Gleichstellung und Feminismus ist aufgebaut.
- Im Forum gibt es am 3. März das Kabarettprogramm "Rumeiern" der Künstlerin Nessi Tausendschön.
- Ein Seminar beschäftigt sich am 7. März mit dem Thema "Finanzplanung für Frauen".
- Am 8. und 9. März zeigt das Kommunale Kino den US-amerikanischen Spielfilm "She Said - Macht der Wahrheit".
In diesem geht es um die Recherchen zweier Journalistinnen der New York Times zu den Belästigungsvorwürfen gegen den mächtigen Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein. Und es geht um die Widerstände, die sie und die betroffenen Frauen dabei erlebten.
Ihr Enthüllungs-Artikel war ein Anstoß für die #MeToo-Bewegung.
Alle Informationen zum Programm finden Sie hier:
Krisen-Hotline für Alleinerziehende
Angesichts der aktuellen Herausforderungen, vor denen viele Familien und in besonderem Maße Alleinerziehende stehen, weist das Gleichstellungsbüro auf eine Krisen-Hotline des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter hin, die vom NRW-Familienministerium gefördert wird.
Hier sind ab sofort kostenlose Beratungen unter 0201 82 774-799 möglich. Der konfessionslose Verband setzt sich bundesweit für die Belange Alleinerziehender ein: www.vamv.de.
Alleinerziehende Mütter und Väter können die Doppelbelastung aus Existenzsicherung und Kinderbetreuung mit niemanden teilen. Sie müssen viele Entscheidungen alleine treffen und gleichzeitig das Familieneinkommen sichern.
In der Beratung werden u.a. weitere Hinweise zu den staatlichen Unterstützungsleistungen in der derzeitigen Situation gegeben. Dazu kann zum Beispiel einen Entschädigungsanspruch für Verdienstausfall wegen der Kita- und Schulschließungen zählen, sofern nicht Kurzarbeiter*innengeld gezahlt wird. Auch ein Notfall-Kinderzuschlag (Notfall-KiZ) kann in Frage kommen, wenn das Einkommen nicht reicht. Besteht kein Anspruch, können unter erleichterten Bedingungen möglicherweise Leistungen nach dem SGB II bezogen werden. Selbstständige erhalten zusätzlich Sofort-Hilfen für ihren Betrieb.
Die vorgenannten Unterstützungsleistungen kommen übrigens für alle Familien in Betracht. Mehr Informationen dazu gibt es beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.bmfsfj.de