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Beirat für Menschen mit Behinderung

Beirat für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung besitzen ein uneingeschränktes und selbstverständliches Recht auf Teilhabe in Bildung und Wissenschaft, in Wirtschaft und Arbeit, sowie an der Kultur. Dies legten die Vereinten Nationen in der UN-Behindertenrechtskonvention fest. In Deutschland wurde die Konvention im März 2009 ratifiziert. Der Beirat für Menschen mit Behinderung in Leverkusen setzt sich für diese Ziele ein.

"Unsere Gesellschaft muss sich öffnen!"

Die aktuellen Ziele des Beirats formuliert der Vorsitzende Bernd Schuster so:

"Das aktuelle Leitbild der Konvention ist „Inklusion“. Es geht also nicht darum, dass sich der oder die Einzelne anpassen muss, um teilhaben und selbst gestalten zu können. Es geht darum, dass sich unsere Gesellschaft öffnet, dass Vielfalt unser selbstverständliches Leitbild wird. Es geht um eine tolerante Gesellschaft in der alle mit ihren jeweiligen Fähigkeiten und Voraussetzungen wertvoll sind. Dafür müssen wir in vielen Bereichen neu denken. „Nichts über uns ohne uns!“ lautet der zentrale Grundsatz der Konvention.

Menschen mit Behinderung einbeziehen

Das bedeutet nichts anderes, als dass Menschen mit Behinderungen in die Umsetzung der Konvention einbezogen werden müssen. Im Sommer 2012 wurde der NRW-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Seitdem ist einiges passiert. Doch es gibt noch viel zu tun. Wir stehen erst am Anfang auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft. Auch für Leverkusen gilt uneingeschränkt: Inklusion funktioniert nicht ohne Barrierefreiheit. Denn wo Orte, Räume oder Kommunikationsmittel nicht barrierefrei sind, bleibt Teilhabe am kulturellen und politischen Leben, in der Arbeitswelt und in der Freizeit verwehrt.

Barrierefreie Plätze, Formulare und Internetseiten

Doch was bedeutet Barrierefreiheit eigentlich genau?

Die meisten Menschen verstehen unter Barrierefreiheit Rampen statt Treppen, breite Türen und absenkbare Busse. Doch bauliche Veränderungen und speziell ausgerüstete Fahrzeuge reichen nicht aus, um den Alltag barrierefrei zu gestalten. Barrierefreiheit heißt, dass Gebäude und öffentliche Plätze, Arbeitsstätten und Wohnungen, Verkehrsmittel und Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen und Freizeitangebote so gestaltet werden, dass sie für alle ohne fremde Hilfe zugänglich sind.

Konkret bedeutet Barrierefreiheit also, dass nicht nur Stufen, sondern auch ein Aufzug oder eine Rampe ins Rathaus führen, dass Formulare nicht in komplizierter Amtssprache, sondern auch in Leichter Sprache vorhanden sind, und dass auch gehörlose Menschen einen Vortrag verfolgen können – zum Beispiel mit Hilfe eines Gebärdensprachdolmetschers. Außerdem muss bei der Definition auch die digitale Barrierefreiheit mitgedacht werden. Das bedeutet, Internetseiten müssen so gestaltet sein, dass jeder sie nutzen kann. Dazu gehört zum Beispiel das Hinterlegen von Bildbeschreibungen für blinde Menschen und die Möglichkeit, Videos in barrierefreien Formaten abzuspielen.

Unterstützung willkommen

Neben vielen anderen engagierten Akteuren in Leverkusen setzt sich auch der Beirat für Menschen mit Behinderung dafür ein, Leverkusen inklusiver zu gestalten und Barrieren abzubauen.

Ich freue mich auch auf Ihre Unterstützung.

Mit besten Grüßen

Bernd Schuster

Vielen Dank fürs Teilen