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Hochwasser: Hilfen

Betroffene erhalten Unterstützung

Die Wiederaufbauhilfe des Bundes für vom Hochwasser betroffene Menschen und Regionen gibt es weiterhin.. Anträge an das Land zur Aufbauhilfe können gestellt werden. Die Stadt unterstützt dabei.

Infos Wiederaufbauhilfe

Der Bund hat insgesamt 30 Milliarden Euro für den Wiederaufbau der von der Hochwasser-Katastrophe betroffenen Regionen in einem "Aufbau-Fonds" beschlossen. Auf Nordrhein-Westfalen entfallen 12,3 Milliarden Euro.

Anträge stellen
  
Anträge für Aufbauhilfen
- für Privathaushalte und
- Unternehmen der Wohnungswirtschaft,
- für Unternehmen,
- für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft,
- für Fischerei und Aquakultur und
- für den Wiederaufbau der Infrastrukturen
können eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie zeitnah unter www.land.nrw/wiederaufbauhilfe

  • Direkt zu den Online-Anträgen beim Land geht es hier.
      
  • Ein Servicetelefon ist beim Land eingerichtet:

    NRW-Servicetelefon Wiederaufbau:

    Telefon: (0211) 4684-4994
    Montag bis Freitag: 9 bis 17:30 Uhr

    Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich elektronisch im Online-Förderportal auf Basis des dort bereitgestellten Online-Antrages. Erst- und Änderungsanträge können bis zum 30. Juni 2026 gestellt werden

Stadt unterstützt Antragstellende

Von der Flut Betroffene, die staatliche Wiederaufbauhilfen beantragen möchten, können sich entweder per Mail wiederaufbauhilfestadt.leverkusende
oder per Telefon (0214) 406-5352 an die Stadt wenden.

Geschulte Mitarbeitende bieten Beratung und Hilfe an: beim Ausfüllen und Zusammenstellen der Antragsunterlagen. Die Unterlagen können nur digital eingereicht werden.

Für einen Vor-Ort-Termin ist eine vorherige Terminvereinbarung per Mail oder telefonisch notwendig.   

Beratungsgespräch: Infos

Bitte bringen Sie zum Gespräch Ihren Personalausweis mit.
Wenn möglich, sollten zudem alle notwendigen Unterlagen mitgebracht werden, damit der Antrag direkt vollständig ausgefüllt werden kann.

Ebenso wird die Steuer-ID für alle in der betroffenen Wohnung gemeldeten Personen benötigt. Um für diese die entsprechende Entschädigungsleistung für den Verlust von Hausrat beantragen zu können.
Sofern Kostenvoranschläge oder Rechnungen für getätigte Neuanschaffungen (Kleidung, Kücheninventar, Möbel und anderes) vorliegen, sollten diese ebenfalls mitgebracht werden. Sie werden dann vor Ort eingescannt.

Eine Checkliste mit allen notwendigen Unterlagen finden Sie unter diesem Link  hier (pdf-Dokument).

Insgesamt dauert eine Bearbeitung rund 75 Minuten pro Antrag.

  • Ort: Hauptstraße 105
    Leverkusen-Wiesdorf
    Zeiten: Termine nach Vereinbarung

Info für nicht-kommunale Träger

Auch Vereine und andere nicht-kommunale Träger sind vom Hochwasser betroffen. Deren Einrichtungen oder Infrastruktur etwa bei Sport, Freizeit oder Kultur sind beschädigt. Sie können ebenfalls Mittel zum Wiederaufbau erhalten. Dafür ist es notwendig, dass die jeweilige Gemeinde die Erforderlichkeit des Projekts bestätigt. 
Das Formular (Abruf unter "Zum Formular"), vom Antragsteller ausgefüllt, wird bei der Stadt Leverkusen bitte an folgende Stelle übermittelt:

Spendenkonto der Bürgerstiftung

Stadt und Bürgerstiftung haben zu Spenden für die von Hochwasser Betroffenen Einwohnenden aufgerufen. Die Resonanz war sehr positiv. Jetzt können Geschädigte Hilfen aus den Spenden erhalten.

Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen), die Unterstützung oder Spenden benötigen können einen Antrag auf Soforthilfe bei der Bürgerstiftung wie folgt stellen:

1. Bitte füllen Sie den Antrag auf Soforthilfe aus.
2. Senden Sie in an fluthilfestadt.leverkusende
- Oder geben Sie ihn an einem der Standorte der Verwaltung (Rathaus, Elberfelder Haus, Goetheplatz und andere) ab.
 - Oder per Post an: Stadt Leverkusen, Postfach 10 11 40, 51311 Leverkusen

Die Kriterien für die Auswahl der Spendenempfänger werden von der Bürgerstiftung Leverkusen zusammen mit der Stadt festgelegt.
Gemeinsam wird dort geholfen, wo die Not groß ist und Hilfe benötigt wird.

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