Baumfällungen
Wenn ein Baum auf öffentlichem Grund gefällt werden muss, entscheidet beispielsweise ab einer bestimmten Baumgröße die jeweilige Bezirksvertretung darüber.
Info zu Maßnahmen
In den Bezirksvertretungen I, II und III, wird bei Bedarf über größere Baumfällungen entschieden.