Öffentliche Grillflächen
Ab dem Index "Stufe 4" gilt das Verbot automatisch. Für Leverkusen gilt die Station "Köln-Stammheim" in der Vorhersage.
Unter diesem Link sind die aktuellen Werte jeweils abrufbar.
Vier Flächen
Allgemein gilt in der Stadt ein Grillverbot auf öffentlichen Flächen, also in Parks, Flußauen und anderen Grünflächen.
Ausnahmen sind vier festgelegte Bereiche.
Sie sind mit Schildern genau gekennzeichnet. Sie können von Anfang April bis Ende September genutzt werden.
Die Standorte:
- eine Fläche im Bereich der Hitdorfer Laach,
- eine Fläche an den Wupperwiesen in Nähe der Düsseldorfer Straße,
- eine Fläche nördlich des Ophovener Weihers zwischen der Wilmersdorfer Straße und dem Ophovener Weiher
- im Strandbereich des Großen Silbersees
Die Regeln
Grillzeitraum ist von Anfang April bis Ende September. Wegen Brandgefahr aufgrund Trockenheit kann das Grillen auch dort aber verboten werden. Schilder weisen auf die Regeln hin. Alle Nutzer sind aufgefordert, die öffentlichen Anlagen rücksichtsvoll zu nutzen.
Dazu zählt:
- nur im gekennzeichneten Bereich zu grillen,
- kein offenes Feuer oder Lagerfeuer zu machen
- nicht unter Bäumen zu grillen
- bis maximal 22 Uhr zu grillen
- und die eigenen Abfälle zu entsorgen.
Die Grillplätze sind mit ausreichend Abfallbehältern ausgestattet. Der Müll wird zeitnah beseitigt.
- Übersicht: Auf dieser Seite können Sie Pläne zu den Standorten herunterladen.
Bei Brandgefahr
Anhaltende Trockenheit und Hitze können wegen Brandgefahr zu einem Grill-Verbot auch auf den Flächen führen. Ab der sogenannten "Graslandfeuerindex Stufe 4" gilt ein solches Verbot.
Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 500 Euro rechnen.
Die Einstufung ergibt sich aus dem Brandgefährdungs-Index des Deutschen Wetterdienstes der zu Leverkusen nächstgelegenen Station in Köln-Stammheim.
Die jeweilige Einstufung ist auf der Internetseite des Deutschen Wetterdienstes angegeben. (Dort ist das Bundesland NRW und danach der Stationsname "Köln-Stammheim" auszuwählen.)