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"Keinen Meter mehr!"
Widerstand gegen LKW-Rastanlage

Lützenkirchen als Standort empfohlen

Der Vorschlag, Lützenkirchen zum Standort für eine Rastanlage an der Autobahn A1 zu machen, stößt auf massiven Widerstand.
"Politik, Verwaltung und Bürgerschaft werden diese Entscheidung nicht akzeptieren und massiv auf Land und Bund einwirken, damit diese Entscheidung nicht weiterverfolgt wird", sagt Oberbürgermeister Uwe Richrath. Diese Haltung bekräftigte der Rat am 27. Mai mit einer einstimmigen Resolution.

Am 7. Mai 2019 hatte die Planungsgesellschaft DEGES ihre Entscheidung öffentlich gemacht und gemeinsam mit dem Verkehrsministerium des Landes vorgestellt. Die DEGES hatte im Auftrag des Landes NRW fünf mögliche Standorte für eine sogenannte PWC-Rastanlage, das heißt Parkplatz mit Toilettenanlage, an der Autobahn A1 zwischen den Abschnitten Leverkusen-Zentrum und Wuppertal-Nord untersucht. Die Anlage soll in beide Fahrtrichtungen an der A1 entstehen, pro Fahrtrichtung sind laut DEGES 50 Lkw-Stellflächen und 20 bis 30 Pkw-Stellflächen vorgesehen.

Der Bereich Lützenkirchen/Steinbüchel im Bereich "Fester Weg" ist, so der Vorschlag der DEGES, der am besten geeignete Standort für eine Rastanlage in Fahrtrichtung Dortmund. Für die Gegenseite in Fahrtrichtung Köln wird als Standort Dürscheid (Burscheider Stadtgebiet) vorgeschlagen.

"Sprengt das Maß des Erträglichen"

Oberbürgermeister Richrath bekräftigt angesichts der Entscheidung: "Politik, Verwaltung und Bürgerschaft werden diese Entscheidung nicht akzeptieren und massiv auf Land und Bund einwirken, damit diese Entscheidung nicht weiterverfolgt wird."

Leverkusen trage wie kaum eine andere Kommune in Deutschland seit Jahrzehnten die Lasten als europäischer Verkehrsknotenpunkt auf Straße und Schiene. Leverkusen werde mit dem Aus- und Umbau von A1 und A3 im Stadtgebiet auf Jahre hinaus weitere erhebliche Einschränkungen der Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger erleiden müssen.

Der OB weiter: "Nun sollen auch noch weitere dringend benötigte Grün- und Freiflächen in einem Landschaftsschutzgebiet dem Ausbau der überörtlichen Verkehrsinfrastruktur geopfert werden. Dies sprengt endgültig das Maß des Erträglichen. Zudem drohen durch das Vorhaben zusätzliche negative Auswirkungen auf die ohnehin schon stark eingeschränkte Siedlungsentwicklung in Leverkusen. Wir werden uns daher dieser Richtungsentscheidung mit sämtlichen zur Verfügung stehenden Mitteln und auf allen politischen Ebenen widersetzen und auch die Einleitung aller denkbaren rechtlichen Schritte prüfen. Ich habe dies den Vertretern des Landes und der DEGES auch bereits sehr nachdrücklich so mitgeteilt."

Mai 2019: Resolution des Rates

Bereits 2011 und 2017 hatte sich der Rat der Stadt gegen eine Rastanlage auf Leverkusener Stadtgebiet ausgesprochen. In einer Sondersitzung am 27.5.2019 erneuerte der Rat diese Resolution. Adressaten der Resolution sind das Verkehrsministerium des Bundes und des Landes NRW, sowie "Straßen.NRW". Darin beauftragt der Rat Oberbürgermeister Uwe Richrath, im weiteren Beteiligungs-Verfahren mit allem Nachdruck gegen den Bau der Anlage vorzugehen. Im Falle eines Beschlusses für den Bau auf Leverkusener Stadtgebiet lautet die Vorgabe des Rates: "Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei einem möglichen Planfeststellungsbeschluss alle verfügbaren Rechtsmittel einzulegen." Das von allen Fraktionen geteilte Argument gegen den Bau der Raststätte: "Leverkusen ist an der Maximalbelastung angekommen, der Bevölkerung und auch der Natur kann keine weitere Verkehrsanlage zugemutet werden."

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