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Bebauungsplan Nr. 284/I+II
„Küppersteg Wiesdorf - südlich der BAB 1, östlich Tannenbergstraße, nördlich Dhünn sowie südlich Dhünn, nordwestlich der Realschule Am Stadtpark"
Aufstellung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 24.02.2025 für den Bebauungsplan Nr. 284/I+II "Küppersteg Wiesdorf - südlich der BAB 1, östlich Tannenbergstraße, nördlich Dhünn sowie südlich Dhünn, nordwestlich der Realschule Am Stadtpark" die Aufstellung beschlossen.
Ziele und Zwecke der Planung:
Die auf Stelzen errichtete Bundesautobahn 1 wird in den nächsten Jahren abgängig sein, so dass hierfür Ersatz geschaffen werden muss. Unter diesem Teil der BAB 1 befinden sich jedoch heute zahlreiche Stellplätze, die für Großveranstaltungen wie z.B. auch für das Fußballstadion benötigt werden. Nördlich der BAB 1 befindet sich heute v.a. Wohnnutzung, südlich der BAB 1 befinden sich Sportanlagen. Interimsweise soll nun mit dem Bebauungsplanverfahren befristetes Planungsrecht geschaffen werden, um anstelle einzelner Sportanlagen Ersatzstellplätze herstellen zu dürfen. Über das befristete Planungsrecht hinaus wird mit dem Bebauungsplan die endgültige Nutzung festgesetzt.
Informationen zu den Umweltbelangen:
Mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans wird die Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH in Abstimmung mit der Fachverwaltung Planungsbüros und Fachgutachter beauftragen, das städtebauliche Konzept entwickeln und insbesondere folgende Themen vertieft untersuchen: Verkehrslärm, Sportlärm, Bodenschutz, Altlasten, Artenschutz, Natur und Landschaft, Hochwasser- und Gewässerschutz, Stadtklima, Luftqualität, Klimaanpassung, Klimaschutz, Entwässerung, Erschließung, Versorgung/Energie, vorsorgender Brandschutz, Kampfmittel.