Planen und Bauen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan V 40/I

"Wiesdorf - Wohnheim zwischen Elisabeth-Langgässer-Straße, Kurtekottenweg und Bertha-von-Suttner-Straße"

Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung

Geltungsbereich des Bebauungsplan V 40/I

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 18.11.2024 für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 40/I "Wiesdorf - Wohnheim zwischen Elisabeth-Langgässer-Straße, Kurtekottenweg und Bertha-von-Suttner-Straße" die Änderung des Geltungsbereichs und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Bebauungsplanentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, die Begründung mit Umweltbericht sowie die im Rahmen des Planverfahrens eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen sowie Gutachten werden hiermit im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt.

Die öffentliche Bekanntmachung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 40/I ist im Amtsblatt Nr. 2 vom 24.01.2025PDF-Datei6,55 MB zu finden.

Ziele und Zwecke der Planung:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan V40/I hat die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohnheims für die dauerhafte Unterbringung von Jugendsportler*innen einschließlich Zuwegung, Erschließungsflächen sowie Grün- und Freibereiche zum Ziel.


Informationen zur Veröffentlichung im Internet und zur zusätzlichen öffentlichen Auslegung

Dauer:

28.01.2025 bis zum 26.02.2025

Auskünfte zur Planung:
Herr Hennecke, Tel.: 0214/406-61 35
per Mail: Frank.Henneckestadt.leverkusende

Planunterlagen

Die Planunterlagen samt zugehöriger Untersuchungen und Gutachten finden Sie unter dem folgenden Link im Ratsinformationssystem (RIS) der Stadt Leverkusen. 

Vollständig aufgelistet sind die Planunterlagen dort unter dem Reiter Dokumente. 

Informationen zur zusätzlichen öffentlichen Auslegung

Ort:
Elberfelder Haus, 51373 Leverkusen, Hauptstraße 101, Wartezone im Erdgeschoss

Zeit:
montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr,
freitags von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr 

Auskunft nach Terminabsprache:
Herr Hennecke, Tel.: 0214/406-61 35
per Mail: Frank.Henneckestadt.leverkusende 

Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen:
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sind vorrangig elektronisch abzugeben, insbesondere per E-Mail. Bei Bedarf können sie schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bis zum 26.02.2025 eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Elektronische Stellungnahmen können per E-Mail unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an:
BETEILIGUNGEN.FB61Stadt.Leverkusende oder per Fax an die: 0214/406-6102

oder schriftliche Stellungnahmen an folgende Adresse geschickt werden:
Stadt Leverkusen
Fachbereich Stadtplanung
Hauptstraße 101
51373 Leverkusen.

Bitte geben Sie im Betreff folgenden Text an:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan V 40/I "Wiesdorf - Wohnheim zwischen Elisabeth-Langgässer-Straße, Kurtekottenweg und Bertha-von-Suttner-Straße".

Einsichtnahme in technische Regelwerke
In den Planunterlagen werden DIN–Vorschriften und sonstige technische Regelwerke genannt. Diese technischen Regelwerke werden bei der Stadt Leverkusen, Fachbereich Stadtplanung, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.

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