Zulassungsstelle
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Überblick
Sie können Zulassungen, Umschreibungen und Änderungen in den Fahrzeugpapieren formlos auf dem Postweg beantragen. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel ein bis zwei Werktage. Folgende Unterlagen müssen auf jeden Fall im Original in den Hausbriefkasten an der Haus-Vorster Str. 8 eingeworfen werden:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugbrief- und -schein)
- Bericht über die letzte Hauptuntersuchung
- Gutachten zur Änderung der Fahrzeugtechnik
- alte gesiegelte Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug neue Kennzeichen bekommen soll
- Zulassungsdienste und Autohäuser können ihre Unterlagen nur montags bis freitags zwischen 8.00 - 9.00 Uhr einreichen.
Alternativ ist eine Terminvereinbarung über den Online-Kalender für einen Zeitraum von 21 Tagen möglich.
Folgende Dienstleistungen können auf dem Postweg formlos beantragt werden:
- Neuzulassungen (Fahrzeuge, die noch keine Zulassung in Deutschland oder einem anderen Land haben)
- Kfz-Erstzulassung
- Kfz-Verlust des Fahrzeugscheines oder der Zulassungsbescheinigung Teil I per Post
- Kfz-Verlust des Fahrzeugbriefes oder der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Kfz-Saisonkennzeichen
- Kfz-Wechselkennzeichen
- Kfz-Kurzzeitkennzeichen
- Kfz-Historisches Kennzeichen (Oldtimer)
- Kfz-Technische Veränderungen am Fahrzeug
- Kfz-Namensänderung in den Fahrzeugpapieren
- Kfz-Ausfuhrkennzeichen
- Umschreibung eines Fahrzeugs auf anderen Halter
- Kfz-Anschriftenänderung im Fahrzeugschein
- Umschreibungen eines Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk
- Wiederzulassung nach Außerbetriebssetzung
- Umkennzeichnung nach Verlust oder Diebstahl von Kennzeichenschildern
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs (Stilllegung): Diese kann persönlich und ohne Termin während der Öffnungszeiten in der Zulassungsstelle erledigt werden.
Klicken Sie auf die Dienstleistung, die für Sie in Frage kommt. Dort finden Sie die von Ihnen benötigten Unterlagen unter dem Reiter „Details“. Von Ihrem Ausweisdokument wird eine gut leserliche Kopie benötigt. Bitte reservieren Sie vorab ein Kennzeichen, auch dann, wenn Sie keinen besonderen Wunsch haben.
Nachdem Ihr Anliegen (zum Beispiel Zulassung oder Umschreibung) bearbeitet worden ist, erhalten Sie von uns einen Rückruf, in dem wir mit Ihnen einen Abholtermin vereinbaren. Die jeweiligen Gebühren können vor Ort mit EC-Karte oder bar beglichen werden.
Zulassungsdienste und Autohäuser können ihre Unterlagen montags bis freitags zwischen 8.00 und 9.00 Uhr einreichen und in der Regel am nächsten Werktag in dieser Zeit wieder abholen.
Leitung
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist - bis auf die Außerbetriebssetzungen - nur nach vorheriger Terminvereinbarung online möglich.
Für kurzfristige Anliegen können Sie die Zulassung auf dem Postweg nutzen.Kontakt
Kontaktdaten E-Mail-Adresse 364-zulassungstadt.leverkusende Gliederung
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Dienstleistungen
Produkte und Dienstleistungen
- Kfz - Anschriftenänderung im Fahrzeugschein innerhalb Leverkusens
- Kfz - Anschriftenänderung im Fahrzeugschein innerhalb Leverkusens - per Post
- Kfz - Ausfuhrkennzeichen
- Kfz - Ausfuhrkennzeichen per Post
- Kfz - Ausnahmegenehmigung Parkerleichterung für Schwerbehinderte
- Kfz - Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges (Stilllegung)
- Kfz - Erstzulassung
- Kfz - Erstzulassung per Post
- Kfz - Historisches (Oldtimer-) Kennzeichen
- Kfz - Historisches (Oldtimer-) Kennzeichen per Post
- Kfz - Kurzzeitkennzeichen
- Kfz - Namensänderung in den Fahrzeugpapieren
- Kfz - Namensänderung in den Fahrzeugpapieren per Post
- Kfz - Neuzulassung
- Kfz - Neuzulassung per Post
- Kfz-Rote Kennzeichen Oldtimer
- Kfz - Saisonkennzeichen - allgemein
- Kfz - Saisonkennzeichen - allgemein per Post
- Kfz - Technische Veränderungen am Fahrzeug
- Kfz - Technische Veränderungen am Fahrzeug per Post
- Kfz - Umschreibung eines Fahrzeuges auf einen anderen Halter
- Kfz - Umschreibung eines Fahrzeuges auf einen anderen Halter - per Post
- Kfz - Umschreibung eines Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbereich innerhalb Leverkusens
- Kfz- Umschreibung eines Fahrzeugs aus einem anderen Zulassungsbereich innerhalb Leverkusens - per Post
- Kfz - Verkauf eines Fahrzeuges
- Kfz - Verlust der Fahrzeugkennzeichen
- KFZ - Verlust der Fahrzeugkennzeichen - per Post
- Kfz - Verlust des Fahrzeugbriefes oder der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Kfz - Verlust des Fahrzeugbriefes oder der Zulassungsbescheinigung Teil II per Post
- Kfz - Verlust des Fahrzeugscheines oder der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kfz - Verlust des Fahrzeugscheines oder der Zulassungsbescheinigung Teil I per Post
- Kfz - Wechselkennzeichen per Post
- Kfz - Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung (Stilllegung)
- Kfz - Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung (Stilllegung) - per Post
- Kfz - Wunschkennzeichen
- Kfz - Wechselkennzeichen
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