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Bürgeranliegen im Ausschuss

Anregungen und Beschwerden (nach § 24 GO)  

Wer Einwohnerin oder Einwohner der Gemeinde ist und dort seit mindestens drei Monaten wohnt, kann sich mit Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW an den Rat oder eine Bezirksvertretung wenden.
  • Überblick

    Der Rat der Stadt Leverkusen hat die Erledigung von überbezirklichen Anregungen und Beschwerden mit politischer Beratung an den Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt übertragen.
    Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I, II oder III ist für die entsprechenden bezirklichen Angelegenheiten in ihrem Stadtbezirk zuständig.

    Die Eingabe beziehungsweise das Anliegen oder die Beschwerde ist also entweder an den Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt oder an die jeweilige Bezirksvertretung zu richten.

    Anliegen ohne politische Beratung 

    Anliegen, Ideen oder Beschwerden an die Stadt Leverkusen, die keiner politischen Beratung bedürfen, sind an die Stadtverwaltung zu richten und bitte direkt über den Mängelmelder einzureichen. Das Team ist per E-Mail an buergerpostfachstadt.leverkusende zu erreichen. 

    Nähere Informationen und den Link zum Mängelmelder finden Sie auf unserer Seite
    leverkusen.de: Bürgermitwirkung  

    Eingabe mit politischer Beratung

    Die Eingabe kann von einer Einzelperson oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform (unterschriebener Brief per Post und Scan oder in digitaler Form per E-Mail) eingereicht werden. Der Name der antragsstellenden Person muss aus dem Dokument hervorgehen.
    Für die weitere Kommunikation bitte die Stadtverwaltung, dass die antragstellende Person eine E-Mail-Adresse angibt.

    Beratung in Ausschuss oder Bezirk

    Die Verwaltung prüft zunächst das Anliegen. Danach legt sie dem Ausschuss oder der jeweiligen Bezirksvertretung die Eingabe sowie möglichst eine schriftliche Stellungnahme zur Beratung vor.

    Die antragstellende Person erhält mit der Einladung zur Sitzung die entsprechenden Beratungsunterlagen. Sie hat die Möglichkeit, das Anliegen den Mitgliedern in der Sitzung des jeweiligen Gremiums für bis zu vier Minuten mündlich vorzutragen, sofern das Gremium dafür mehrheitlich Rederecht erteilt. Sie hat jedoch nicht das Recht, an der an der politischen Diskussion im Gremium aktiv teilzunehmen.  

    Eingaben nach § 24 GO NRW sind entweder zu richten an:

    den 
    Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt,
    Vorsitz: Ratsherr Dirk Löb (SPD)

    oder die

    Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I,
    Vorsitz: Frau Bezirksbürgermeisterin Di Padova (CDU)

    Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II,
    Vorsitz: Herr Bezirksbürgermeister Liebetrau (SPD)

    Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III,
    Vorsitz: Herr Bezirksbürgermeister Schönberger (CDU)

    Jeweils:  
    c/o Fachbereich 01
    Postfach 10 11 40
    51311 Leverkusen
    E-Mail: sitzungsdienststadt.leverkusende

    Die Termine der Sitzungen im Jahr 2024:

    Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt:
    18.01.2024, 11.04.2024, 06.06.2024, 12.09.2024 und 14.11.2024

    Beginn: jeweils 17.00 Uhr
    Ort: Rathaus Wiesdorf, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen, 5. OG, Ratssaal

    Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I:
    29.01.2024, 22.04.2024, 17.06.2024, 23.09.2024 und 25.11.2024

    Beginn: jeweils 16.00 Uhr
    Ort: Rathaus Wiesdorf, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen, 5. OG, Raum Rhein

    Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II:
    30.01.2024, 23.04.2024, 18.06.2024, 24.09.2024 und 26.11.2024
    Beginn: jeweils 16.00 Uhr
    Ort: Verwaltungsgebäude Goetheplatz, Goetheplatz 1-4, 51379 Leverkusen, 1. OG, Raum 107

    Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III:
    01.02.2024, 25.04.2024, 20.06.2024, 26.09.2024 und 28.11.2024

    Beginn: jeweils 16.00 Uhr
    Ort: Villa Wuppermann - Bürgerzentrum, Mülheimer Straße 14, 51375 Leverkusen, Kaminzimmer (EG)

  • Details

    Unterlagen

    • formloser Antrag / Schreiben zu einer Anregung oder Beschwerde an den Ausschuss oder an die jeweilige Bezirksvertretung

    Rechtsgrundlagen

    • § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (NRW)
  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Yvonne Ritter

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