Geschlechtergleichstellung in der Stadtverwaltung
Beratung von Mitarbeitenden der Stadt Leverkusen und der Beteiligungsgesellschaften
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Überblick
- Das Gleichstellungsbüro vertritt gemäß Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen die Interessen der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Leverkusen.
- Grundlage ist das Grundgesetz und die darin fixierte Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
- Nach diesem Gesetz und anderen gesetzlichen Vorschriften wie zum Beispiel TVöD und LPVG werden Frauen und Männer gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen: bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen, Einstellungen, Beförderungen und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten.
- Ziel des Gesetzes ist es auch, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu verbessern.
- Um dies umzusetzen, erstellt die Kommune einen Gleichstellungsplan, der konkrete Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung, zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf und zum Abbau von Unterrepräsentanz der Geschlechter beschreibt.
- Zur Zeit gilt die Fortschreibung des Gleichstellungsplans 2019 - 2023.
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Öffnungszeiten
Termine nach telefonischer Vereinbarung
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Details
Unterlagen
Terminvereinbarung erforderlichRechtsgrundlagen
- Landesgleichstellungsgesetz seit 1999
- Gleichstellungsplan der Stadt Leverkusen
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