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Gleichstellungsbüro
Geschlechtergleichstellung in der Stadtverwaltung

Geschlechtergleichstellung in der Stadtverwaltung 

Beratung von Mitarbeitenden der Stadt Leverkusen und der Beteiligungsgesellschaften

  • Überblick

    • Das Gleichstellungsbüro vertritt gemäß Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen die Interessen der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Leverkusen.
    • Grundlage ist das Grundgesetz und die darin fixierte Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
    • Nach diesem Gesetz und anderen gesetzlichen Vorschriften wie zum Beispiel TVöD und LPVG werden Frauen und Männer gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen: bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen, Einstellungen, Beförderungen und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten.
    • Ziel des Gesetzes ist es auch, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu verbessern.
    • Um dies umzusetzen, erstellt die Kommune einen Gleichstellungsplan, der konkrete Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung, zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf und zum Abbau von Unterrepräsentanz der Geschlechter beschreibt.
    • Zur Zeit gilt die Fortschreibung des Gleichstellungsplans 2019 - 2023.

    Öffnungszeiten

    Termine nach telefonischer Vereinbarung

  • Details

    Unterlagen

    Terminvereinbarung erforderlich

    Rechtsgrundlagen

    • Landesgleichstellungsgesetz seit 1999
    • Gleichstellungsplan der Stadt Leverkusen
  • Kontakt

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