Rechnungsprüfung
Nach § 101 Gemeindeordnung für NRW (GO NW) ist in kreisfreien Städten zwingend ein Rechnungsprüfungsamt einzurichten.
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Überblick
Der Fachbereich "Rechnungsprüfung und Beratung" erledigt folgende durch die Gemeindeordnung für NRW gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben:
- Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses
- weitere Aufgaben der örtlichen Prüfung
- Bericht an den Rechnungsprüfungsausschuss zu den wesentlichen Ergebnissen der Prüfung
Der Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung erledigt seine Aufgaben für den Rechnungsprüfungsausschuss/Rat und unterstützt den Rat der Stadt bei der Kontrolle der Verwaltung.
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