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Hundesteuer 

Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet. Steuerpflichtig ist der Hundehalter.

  • Überblick

    Info: Ab 2023 gelten neue Beträge für die Hundesteuer. Die Stadt Leverkusen bittet alle Hundehaltenden, zunächst den Bescheid zur Hundesteuer abzuwarten und noch keine Zahlung zu leisten. Die Bescheide werden voraussichtlich Anfang Mai versandt.
    Bestehende Daueraufträge zur Überweisung sollten auf den 1. Juni 2023 umgestellt werden. Abbuchungserlaubnisse (SEPA-Mandat) werden automatisch angepasst.
    Eine technische Umstellung des Systems ist notwendig. Die Stadt bittet, vorerst von Anfragen abzusehen. 

    Bei dringenden Fragen kann per Mail: steuernstadt.leverkusende Kontakt zur Stadtverwaltung aufgenommen werden.
    Infos zu den neuen Beträgen unter "Details" auf dieser Seite.      
         
    Allgemeine Info Hundesteuer
    Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse, im Interesse seines Haushaltsangehörigen oder aus betrieblichem Interesse in seinem Haushalt aufgenommen hat. Die Höhe der Besteuerung richtet sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde im Haushalt.

    Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei der Stadt anzumelden. Sind dem Hundehalter durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin weitere Hunde zugewachsen, so sind die Welpen unter Angabe des Wurfdatums und der Wurfstärke ebenfalls innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt anzuzeigen.

    Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder gestorben ist oder nachdem der Halter aus der Stadt weggezogen ist, bei der Stadt abzumelden.

    Kontakt

    Kontaktdaten

    Öffnungszeiten

    Verwaltungsgebäude Friedrich-Ebert-Str. 39, 51373 Leverkusen:

    Montag bis Donnerstag: 9:00 bis 15.30 Uhr

    Freitag: 9:00 bis 12.30 Uhr

    Gebührenkasse Miselohestr. 4, 51379 Leverkusen:
    Montag bis Freitag: 9:00 bis 12.30 Uhr

  • Details

    Unterlagen

    • Anmeldevordruck
      Abmeldevordruck
       

    Die Vordrucke können unter unter Downloads/Links als PDF-Dokumente heruntergeladen werden.

    Gebühren

    Hundesteuersatzung der Stadt Leverkusen ab dem 01.01.2023

    Die Hundesteuersatzung der Stadt Leverkusen wurde zum 01.01.2023 geändert. Damit werden sich ab dem 01.01.2023 die folgenden Änderungen hinsichtlich der Tarife, Befreiungen, Ermäßigungen und Fälligkeitstermine ergeben:

    -  Erster Hund jährlich 96,00 €

    -  Zweiter Hund jährlich 156,00 €
       (die Erhöhung für den ersten Hund entfällt)

    -  Ab dem dritten Hund für jeden weiteren Hund jährlich 264,00 € (die Erhöhung
       für den ersten und zweiten Hund entfällt)

    -  Für bis zum 31.12.2022 angemeldete gefährliche Hunde und Hunde
       bestimmter Rassen, erhöht sich die Steuer erst ab dem 01.01.2025 auf 600,00 €.

    -  Für neu angemeldete gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen erhöht
       sich der jährliche Tarif bereits zum 01.01.2023 auf 600,00 €.

    -  Für Hunde die aus dem Tierheim Leverkusen übernommen werden (auch gefährliche
       Hunde und Hunde bestimmter Rassen) gilt eine Steuerfreiheit von 36 Monaten.

    -  Der erste Hund von Leistungsbeziehern nach dem Sozialgesetzbuch XII ist steuerfrei.

    -  Die Hundesteuer wird in den Jahren nach Anmeldung zum 01. Juni jährlich fällig.
       Erstmalig nach neuer Satzung zum 01. Juni 2023.

    -  Die vorliegenden Hundesteuermarken sind Dauermarken und werden in Zukunft nur
       bei Verlust der Marke ersetzt.

    -  Ab der dritten Ersatzmarke wird beginnend ab dem 01.01.2023 eine Ersatzgebühr von 20,00 € erhoben.

     

    Rechtsgrundlagen

    Satzung über Hundesteuer der Stadt Leverkusen mit Stand 19.12.2022

    Hinweise

    Datenschutz:

    Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten können dem unter Links und Downloads hinterlegten Informationsblatt entnommen werden.

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Servicenummer für Gewerbe-, Hunde- und Vergnügungssteuer 

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