Straßenreinigungsgebühren
Die Stadt erhebt für die von ihr durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen Benutzungsgebühren.
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Überblick
Maßstab für die Benutzungsgebühr sind die Grundstücksseiten entlang der Straße, durch die das Grundstück erschlossen ist (Frontlänge), die Straßenart und die Zahl der wöchentlichen Reinigungen.
Gebührenpflichtig sind die Eigentümer der durch die Straße erschlossenen Grundstücke.
Nähere Informationen zu den Gebühren finden Sie hier.
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Downloads / Links
Links und Downloads
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Frau Ahlborn C, N, P, R, T Frau Büser A, B, D Frau Görlach H, I, K, U, X, Y, Z Frau Köber W - Z Frau Lehnen E, F, G, M, Q Frau Karina Sadlo J, L, O, V, W Organisationseinheiten