Straßenreinigungsgebühren
Die Stadt erhebt für die von ihr durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen Benutzungsgebühren.
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Überblick
Maßstab für die Benutzungsgebühr sind die Grundstücksseiten entlang der Straße, durch die das Grundstück erschlossen ist (Frontlänge), die Straßenart und die Zahl der wöchentlichen Reinigungen.
Gebührenpflichtig sind die Eigentümer der durch die Straße erschlossenen Grundstücke.
Nähere Informationen zu den Gebühren finden Sie hier.
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