Vergnügungssteuer
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Überblick
Hierzu gehören zum Beispiel der Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten. Ebenso werden Tanzveranstaltungen, oder spezielle Filmvorführungen besteuert. Die Steuer wird von der Kommune erhoben. Das Aufkommen fließt nur ihr zu.
Steuerschuldner ist grundsätzlich der Halter der betriebenen Spielgeräte beziehungsweise der Veranstalter der genannten Vergnügungen. Bei Spielgeräten wird die Steuer nach dem Einspielergebnis erhoben, bei Tanzveranstaltungen auf den Eintrittspreis. Als Steuermaßstab dienen vielfach aber auch Pauschalbeträge, die nach typischen Merkmalen ermittelt werden, zum Beispiel der Raumgröße.
Weitere Informationen zur Vergnügungssteuer können Sie unter Download/Links herunter laden.Öffnungszeiten
Verwaltungsgebäude Friedrich-Ebert-Str. 39, 51373 Leverkusen:
Montag bis Donnerstag: 9:00 bis 15.30 Uhr
Freitag: 9:00 bis 12.30 Uhr
Gebührenkasse Miselohestr. 4, 51379 Leverkusen:
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12.30 Uhr -
Details
Unterlagen
- Vordruck Selbsterklärung
- Anlage zur Vergnügungssteuererklärung
Die Vordrucke können unter Downloads/Links als PDF-Dokumente heruntergeladen werden.
Rechtsgrundlagen
- Satzung besondere Vergnügungen vom 02.11.2005
- Satzung Spielgeräte, Automaten Stand 01.01.2018
Die Satzungen können unter Formulare/Medien auf dieser Seite als PDF-Dokumente heruntergeladen werden.
Hinweise
Datenschutz:
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten können dem unter Links und Downloads hinterlegten Informationsblatt entnommen werden.
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Downloads / Links
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Servicenummer für Gewerbe-, Hunde- und Vergnügungssteuer Petra Gerlach Vergnügungssteuer Organisationseinheiten