Allgemeine Ordnungswidrigkeiten
Hier werden Ordnungswidrigkeiten bearbeitet, die von der Polizei sowie den zuständigen Fachbereichen der Stadt Leverkusen zur Anzeige gebracht werden.
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Überblick
Aufgrund der vorliegenden Anzeige wird hier zunächst geprüft, ob ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden soll.
Bei einem positiven Ergebnis dieser Prüfung wird der Ordnungspflichtige zum Tatvorwurf angehört. Anschließend wird entschieden, ob und in welcher Höhe ein Bußgeldbescheid erlassen wird.
Der Adressat des Bußgeldbescheides kann, wenn er mit der Bußgeldentscheidung nicht einverstanden ist, dagegen Einspruch einlegen. Hierbei sind die gesetzlich vorgesehenen Fristen zu beachten. Aufgrund des Einspruches wird der Sachverhalt erneut geprüft.
Kann dann der Bußgeldbescheid weder geändert noch zurückgenommen werden, wird, falls der Einspruch nicht zurückgenommen wird, der Vorgang über die Staatsanwaltschaft Köln an das zuständige Amtsgericht zur gerichtlichen Entscheidung abgegeben.
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- Lebensmittel-und Bedarfsgegenständegesetz und Nebengesetze,
- Meldegesetz,
- Asylbewerberleistungs-,Asylverfahrens-,Ausländer-,Aufenthaltsgesetz,
- Schulpflichtgesetz,
- Pflegeversicherungsgesetz,
- Tierschutzgesetz,
- Hundeverordnung,
- Gewerbe-und Handwerksordnung,
- Bundesausbildungsförderungs-,Wohngeldgesetz,
- Makler-und Bauträgerverordnung,
- Sondernuntzungssatzung und andere Nebengesetze und Verordnungen,
- Landesimmissionsschutzgesetz,
- Kreislaufwirtschafts-, Abfallgesetz,
- Bauordnung und Denkmalschutzgesetz,
- Landschafts- und Nebengesetze
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