Gewerbe ummelden
Wenn Sie ein Gewerbe ummelden möchten, müssen Sie dies der Gewerbemeldestelle anzeigen.
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Überblick
Ihr Gewerbe müssen Sie ummelden, wenn:
- der Gewerbebetrieb innerhalb des Stadtgebietes verlegt oder
- der Betriebszweck oder die -tätigkeit verändert werden soll
- bei Namensänderungen bzw. Umfirmierungen
- bei Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen
- bei Veränderungen der Privatanschriften der Geschäftsführer
- wenn der Gewerbebetrieb oder die Filiale geschlossen werden sollen
- wenn der Betrieb in eine andere Stadt verlegt werden soll
- wenn ein Gesellschafter aus der Personengesellschaft austritt
Die Unterlagen/Dokumente zu Ummeldung sind unter "Details" und "Downloads" (Antragsformular) auf dieser Seite gelistet.
Das Verfahren kann auch direkt online über das Wirtschaft-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) durchgeführt werden.
Link: Gewerbe-Service | Service.Wirtschaft.NRW
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Adresse
Anschrift
Verwaltungsgebäude Miselohestraße
Miselohestraße 4
51379 Leverkusen
Postanschrift
Stadt Leverkusen
Stadtverwaltung
Postfach 10 11 40
51311 Leverkusen
Kartenansicht
Barrierefreiheit
Rampe, Aufzug, WCÖffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Aufgrund der aktuellen Lage der Covid-19 Pandemie, ist eine persönliche Vorsprache bei den Mitarbeitern der Abteilung Ordnung nur noch mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie daher vorab bei den jeweiligen Mitarbeitenden (unter "Kontakt" auf dieser Seite) einen Termin, per Mail oder telefonisch.
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Details
Unterlagen
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Personalausweis
- Aufenthaltsbescheinigung (bei Ausländern; benötigt wird eine gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen)
- Auszug aus dem Handelsregister oder der Gesellschaftervertrag (notariell beglaubigt; dies betrifft juristische Personen, die im Handelsregister eingetragen sind)
- Nachweis über Eintrag bei der Handwerkskammer (bei handwerklichen Tätigkeiten; Nachweis kann zum Beispiel mit der Handwerkskarte geführt werden)
- Erlaubnis
- Mietvertrag
- eventuell Vollmacht
Wenn der Betrieb nach Leverkusen verlegt werden soll:
- Benennung des bisherigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger und die bisherige Mitgliedsnummer
- Gewerbeabmeldebestätigung aus der vorherigen StadtGebühren
Für die Ummeldung eines Gewerbes wird eine Gebühr erhoben.
Die Gebühr in Höhe von 26 € für Einzelunternehmen sowie die Gebühr in Höhe von 33 € für juristische Personen (für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen 13 €) kann direkt bei der Gebührenkasse im Verwaltungsgebäude Miselohestraße eingezahlt werden.
Die Abmeldung eines Gewerbes ist gebührenfrei.Rechtsgrundlagen
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)
Der Text der Gewerbeordnung kann unter Downloads/Links als PDF-Dokument heruntergeladen werden!
Hinweise
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
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Downloads / Links
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen