Gewerbeangelegenheiten
Wenn Sie ein Gewerbe beginnen, den Inhalt ändern oder es aufgeben möchten, müssen Sie dies der Gewerbemeldestelle anzeigen.
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Überblick
Ein Gewerbe müssen Sie anmelden:
- bei der Eröffnung eines neuen Betriebes oder einer neuen Filiale
- wenn Ihr Betrieb aus einer anderen Gemeinde nach Leverkusen verlegt werden soll
- wenn ein Gesellschafter in Ihre Personengesellschaft eintreten will
Wenn Sie den Antrag stellen bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis
- Aufenthaltsbescheinigung (bei Ausländern: gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen)
- Nachweis über Eintrag bei der Handwerkskammer (bei handwerklichen Tätigkeiten)
- Mietvertrag
- eventuell eine Vollmacht, falls Sie einen Vertreter schicken möchten
Anmeldung von Handelsregisterfirmen:Handelsregisterfirmen müssen vor der Anmeldung eines Gewerbes in das Handelsregister eingetragen werden. Sie können aber auch Ihren Notarvertag vorgelegen.
Benötigt werden dann für die Anmeldung des Gewerbes:
- Auszug aus dem Handelsregister (bei Personengesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, eingetragener Kaufmann; ist der Handelsregistereintrag noch nicht vorhanden, genügt der Notarvertrag)
- Notarvertrag
- Personalausweis
- Aufenthaltsbescheinigung (bei Ausländern; benötigt wird eine gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen)
- Persönliche Angaben der Geschäftsführer
- Mietvertrag
- eventuell Vollmacht
Ihr Gewerbe müssen Sie ummelden:
- wenn der Gewerbebetrieb innerhalb des Stadtgebietes verlegt oder
- wenn der Betriebszweck oder die -tätigkeit verändert werden soll
- bei Namensänderungen bzw. Umfirmierungen
- bei Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen
- bei Veränderungen der Privatanschriften der Geschäftsführer
- wenn der Gewerbebetrieb oder die Filiale geschlossen werden sollen
- wenn der Betrieb in eine andere Stadt verlegt werden soll
- wenn ein Gesellschafter aus der Personengesellschaft austritt
Folgende Unterlagen müssen Sie bitte zu Ihrem Termin mitbringen:
- Personalausweis
- Aufenthaltsbescheinigung (bei Ausländern; benötigt wird eine gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen)
- Auszug aus dem Handelsregister oder der Gesellschaftervertrag (notariell beglaubigt; dies betrifft juristische Personen, die im Handelsregister eingetragen sind)
- Nachweis über Eintrag bei der Handwerkskammer (bei handwerklichen Tätigkeiten; Nachweis kann zum Beispiel mit der Handwerkskarte geführt werden)
- Erlaubnis
- Mietvertrag
- evtl. Vollmacht
Wenn Sie Ihr Gerwerbe abmelden möchten, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
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Personalausweis
- Gewerbeanzeige (soweit vorhanden)
- eventuell Vollmacht für den Vertreter
Die Gewerbeabmeldung können Sie auch formlos per Post übersenden.
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Adresse
Anschrift
Verwaltungsgebäude Miselohestraße
Miselohestr. 4
51379 Leverkusen
Postanschrift
Stadt Leverkusen
Stadtverwaltung
Postfach 10 11 40
51311 LeverkusenKartenansicht
Barrierefreiheit
Rampe, Aufzug, WCAnfahrt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr -
Details
Gebühren
Für die Anmeldung eines Gewerbes und für die Ummeldung eines Gewerbes wird eine Gebühr erhoben.
Die Gebühr in Höhe von 26 € für Einzelunternehmen sowie die Gebühr in Höhe von 33 € für juristische Personen (für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen 13 €)kann direkt bei der Gebührenkasse im Verwaltungsgebäude Miselohestraße eingezahlt werden.
Die Abmeldung eines Gewerbes ist gebührenfrei!
Rechtsgrundlagen
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)
Der Text der Gewerbeordnung kann unter Downloads/Links als PDF-Dokument heruntergeladen werden!
Hinweise
Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
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Kontakt
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