Artenschutz - heimische Tiere und Pflanzen
Denken Sie bei „Artenschutz“ nur an sibirische Tiger und afrikanische Nashörner? Dann übersehen Sie, dass das Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich alle wild lebenden heimischen Tiere und Pflanzen schützt.
-
Überblick
Viele Arten in unserer unmittelbaren Umgebung sind sogar in ihrem Bestand bedroht und streng (zum Beispiel Eisvogel, Mäusebussard, Rotmilan, Wanderfalke, Steinkauz, Teichfledermaus, Zauneidechse) oder besonders (zum Beispiel Amsel, Buchfink, Haussperling, Bergmolch, Gartenspitzmaus, geflecktes Knabenkraut) geschützt.
Artenschutz bedeutet unter anderem:
• keine Nester zerstören,
• Gebüsch nicht zwischen dem 1.März und 30.September roden oder erheblich zurückschneiden,
• Hunde im Wald und in der freien Landschaft nicht außerhalb der Wege frei laufen lassen,
• Naturschutzgebiete nicht außerhalb der Wege betreten.
Artenschutz kann auch bedeuten, den Lebensraum der Arten zu verbessern, wie: Anbringen von Nisthilfen für Vögel und Insekten, Tagquartiere für Fledermäuse einrichten, heimische Gehölze pflanzen und extensive Gartenpflege.
Weitere Informationen finden Sie unter Downloads/Links.
Unter bestimmten Bedingungen können Ausnahmen von den Ge- und Verboten erteilt werden. Wenn Sie dazu Fragen haben, hilft Ihnen die Untere Landschaftsbehörde (siehe unter Kontakt) weiter.Kontakt
Kontaktdaten Telefon 0214 406 3247 Telefax 0214 404 3202 E-Mail-Adresse 32Stadt.Leverkusende Adresse
Anschrift
Stadt Leverkusen - Fachbereich Umwelt
Quettinger Str. 220
51381 Leverkusen
Postanschrift
Stadt Leverkusen
Stadtverwaltung
Postfach 10 11 40
51311 LeverkusenKartenansicht
Hinweise
Anfahrt über die Autobahn:
Autobahnausfahrt 22-Leverkusen Opladen auf die Bundesstraße B8.
B8 Bonner Straße auf die Fixheider Straße fahren. Von dort aus links auf die Borsigstraße abbiegen und an der ersten Kreuzung rechts auf die Quettinger Straße abbiegen. Direkt auf der linken Seite befindet sich das Gebäude.Erreichbarkeit mit dem ÖPNV
Buslinien 209, 220, 231 - Haltestelle "Quettinger Straße"Links und Downloads
Öffnungszeiten
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
-
Details
Rechtsgrundlagen
§§ 37 folgende, 69, Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), §§ 61, 69 Landschaftsgesetz (LG) NRW, Bundesartenschutzverordnung, Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie -
Downloads / Links
Links und Downloads
- BundesartenschutzverordnungSeite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (bmub)
- Artenschutz - ArtenvielfaltSeite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV)
- Nistkästen bauenSeite des Naturschutzbundes Deutschland (NABU)
- Nistkästen kaufen
- Nistkästen bauenBund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
- Nistkästen kaufenFirma Schwegler
- heimische Gehölze (Liste)
- Hornissen (Merkblatt)
- Hunde in Wald und Landschaft
- Bundesartenschutzverordnung
-
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Organisationseinheiten