Bauen auf Altlasten
Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren und sonstigen Planungsvorhaben müssen auch bodenrechtliche Belange berücksichtigt werden. Sofern Ihr Grundstück im Bodenschutz- und Altlastenkataster der Stadt Leverkusen geführt ist, muss geklärt werden, ob die Realisierung des Vorhabens ohne Einschränkungen möglich ist.
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Überblick
Zur Vermeidung von Verzögerungen, zum Beispiel im Zuge von Baugenehmigungsverfahren, sollten Sie möglichst frühzeitig Kontakt mit der Unteren Bodenschutzbehörde aufnehmen. Weitere Informationen zu diesem Themengebiet entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Baugenehmigungsverfahren, das als Download zur Verfügung steht:
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Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
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