Fischereischein
Wenn Sie in Deutschland angeln möchten, brauchen Sie einen Fischereischein.
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Überblick
Diesen erhalten Sie bei der Verwaltung Ihres Wohnortes.
Zusätzlich benötigen Sie einen Erlaubnisschein für das Gewässer, in dem Sie angeln wollen. Ansprechpartner ist der Fischereiberechtigte für das Gewässers (zum Beispiel der Eigentümer oder Angelsportverein) oder die Fachgeschäfte für Angelsport ( zum Beispiel für den Rhein).Ähnliche Produkte
Öffnungszeiten
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
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Details
Unterlagen
Der Fischereischein wird ausgestellt nach Vorlage :
- des Prüfungszeugnisses der Fischerprüfung oder des vorhandenen Fischereischeines (bei Fischereischeinen, die nicht in Leverkusen ausgestellt wurden, ist immer die Vorlage des Prüfungszeugnisses erforderlich)
- eines Passbildes
- eine Verlängerung des Fischereischeines ist frühestens 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit möglich
Gebühren
- Fischereischein für ein Jahr: 16,-- Euro
- Fischereischein für fünf Jahre: 48,-- Euro
- Jugendfischereischein (1 Jahr): 8,-- Euro
Zahlungsart
Die Gebühren können nur mit EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.Rechtsgrundlagen
- Landesfischereigesetz Nordrhein Westfalen
- Landesfischereiordnung Nordrhein Westfalen
- Fischerprüfungsordnung Nordrhein Westfalen
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Sara Mettmann Organisationseinheiten