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Hochwasser 

Mit der Hochwassermanagement-Richtlinie (HWRMRL) hat die Europäische Union eine weitere Leitlinie für eine europaweite ökologische Entwicklung der Gewässer und die Verminderung der Risiken durch Hochwasser ausgegeben.

Im Ergebnis wurden für Leverkusen die Gewässer Rhein, Wupper, Dhünn, Wiembach und Mutzbach als Risikogewässer ermittelt. Für diese Gewässer wurden die Überschwemmungsgebiete einschließlich der Überschwemmungsgebietsverordnungen festgesetzt sowie die Hochwassergefahren- und -risikokarten erarbeitet.

  • Überblick

    Der Hochwasserschutz ist ein zentrales Thema, dem sich die Kommunen, Verbände und auch jeder einzelne Grundstücksbesitzer stellen müssen. Im Zuge der Hochwassermanagement-Richtlinie werden Hochwasserschutzmaßnahmen erarbeitet und Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Vorsorge und Anlagenunterhaltung festgelegt.

    Informationen zum Thema Hochwasser in Leverkusen auch hier.

    Grundsätzlich ist jeder Bürger verpflichtet (§5 Wasserhaushaltsgesetz -Allgemeine Sorgfaltspflichten), im Rahmen des Zumutbaren geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.

    Für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten und den Erlass der Überschwemmungsgebietsverordnungen mit den jeweiligen Verbots- und Genehmigungstatbeständen ist die Bezirksregierung Köln zuständig.

    Weitere Informationen können im Internet auf der Seite der Bezirksregierung Köln abgerufen werden.

    Die an den Leverkusener Flüssen vorhandenen Hochwasserschutzanlagen werden je nach Lage und Erstellungsgrund entweder vom Deichverband Leverkusen, den Technischen Betrieben Leverkusen (TBL) oder dem Wupperverband unterhalten.

    Zur Sicherheit der vorhandenen Deiche hat die Bezirksregierung Köln eine Deichschutzverordnung erlassen, in der geregelt ist, was an Deichen verboten ist bzw. einer vorherigen Genehmigung bedarf. Über diese Verordnung informiert im Internet die Bezirksregierung Köln und nennt einen Ansprechpartner: Deichschutz, Bezirksregierung Köln

    Baumaßnahmen sowie Nutzungen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung. Die Zuständigkeiten sind wie folgt geregelt:

    Rhein einschließlich Rückstaubereiche an Wupper und Dhünn: Bezirksregierung Köln

    Wupper, Dhünn, Wiembach und Mutzbach: Stadt Leverkusen, Fachbereich Umwelt, Untere Wasserbehörde.

    Für die Antragstellung werden von diesen Stellen Informationsblätter, Antragsformulare und Vordrucke zur Verfügung gestellt. Vor der Antragstellung wird eine Abstimmung mit der jeweils zuständigen Behörde empfohlen..

    Auskünfte zum technischen Hochwasserschutz der Stadt Leverkusen erteilen die Technischen Betriebe Leverkusen (TBL),Telefon (0214) 406-6953. Informationen finden Sie auch auf deren Seite unter Hochwasserschutz.

    Wasserstände von Rhein, Wupper und Dhünn im Internet unter LANUV und unter leverkusen.de Leverkusen und das Wasser.   

     

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

  • Details

    Rechtsgrundlagen

    • Deichschutzverordnung
    • Überschwemmungsgebietsverordnung
    • Wasserhaushaltsgesetz
  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Karla Marschollek

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