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Immissionsschutz - Musikgenehmigung 

  • Überblick

    Sie wollen draußen eine Lautsprecheranlage benutzen?
    Dann brauchen Sie eine Musikgenehmigung. Diese kann erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse besteht, also zum Beispiel für Sportfeste oder Brauchtumsveranstaltungen.
    Ein Antragsformular finden Sie unter Downloads/Links.
    Für private Feiern werden in der Regel keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.
    Grundsätzlich gilt: Nachbarn dürfen nicht durch einen hohen Lärmpegel erheblich belästigt werden, gleich woher der Lärm kommt.

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

  • Details

    Gebühren

    • je nach Dauer und Uhrzeit der Veranstaltung zwischen 10,- € und 1000,- €

    Rechtsgrundlagen

    • Landesimmissionsschutzgesetz

    Der Gesetzestext kann hier abgerufen werden!

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Johannes Growe

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