Immissionsschutz - Musikgenehmigung
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Überblick
Sie wollen draußen eine Lautsprecheranlage benutzen?
Dann brauchen Sie eine Musikgenehmigung. Diese kann erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse besteht, also zum Beispiel für Sportfeste oder Brauchtumsveranstaltungen.
Ein Antragsformular finden Sie unter Downloads/Links.
Für private Feiern werden in der Regel keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.
Grundsätzlich gilt: Nachbarn dürfen nicht durch einen hohen Lärmpegel erheblich belästigt werden, gleich woher der Lärm kommt.Ähnliche Produkte
Öffnungszeiten
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
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Details
Gebühren
- je nach Dauer und Uhrzeit der Veranstaltung zwischen 10,- € und 1000,- €
Rechtsgrundlagen
- Landesimmissionsschutzgesetz
Der Gesetzestext kann hier abgerufen werden!
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Downloads / Links
Formulare
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Johannes Growe Organisationseinheiten