Sprungmarken
Sie befinden sich hier:
Startseite
Rathaus & Service
Bürgerservice Online
Lärm durch Nachbarschaft

Lärm durch Nachbarschaft 

  • Überblick

    Durch den Betrieb von Radios oder Fernsehgeräten, durch Handwerksarbeiten oder durch lautes Rufen können die Nachbarn unzumutbar belästigt werden. Dabei ist die Vermeidung solch unnötigen Lärms ein Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme. Die Stadt wird aber erst tätig, wenn die "öffentliche Ordnung", dass heisst ein größerer Personenkreis, gestört wird.

    Die Verwendung von lauten Geräten und Maschinen, die hauptsächlich für Bau- und Gartenarbeiten im Freien eingesetzt werden, ist durch die so genannte "Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung" (32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) geregelt.

    Demnach dürfen zum Beispiel in Wohngebieten laute Geräte - wie Rasenmäher, Rasenkantenschneider, Motorkettensägen und so weiter - ausschließlich an Werktagen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr betrieben werden.

    Für die besonders lauten Geräte - wie Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler - gelten an Werktagen weitere Einschränkungen, soweit die Geräte nicht über das europäische Umweltzeichen verfügen. Ihr Betrieb ist - von Ausnahmen abgesehen - jeweils nur von 9 .00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr erlaubt.

    • Ansprechpartner
      Tagsüber:
      Stadt Leverkusen
      Fachbereich Umwelt
      Frau Mettmann
      Telefon: 0214/406-3251

      Nachts: Polizei
      Telefon: 0221/229-0

    Weitere Informationen finden Sie unter Downloads/Links.

Vielen Dank fürs Teilen