Lärmbeschwerden
Sie fühlen sich durch Lärm gestört? Als Verursacher kommen verschiedene Lärmquellen wie zum Beispiel Straßenverkehr, Flugverkehr oder Bauarbeiten in Betracht.
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Überblick
Je nachdem, durch welche Art Lärm Sie sich gestört fühlen, können Sie sich an nachfolgend aufgeführte Stellen wenden.
Ob die Lärmbelästigung die Grenze der gesetzlich vorgegebenen Richtwerte überschreitet, kann durch eine Messung ermittelt werden. Ihr zuständiger Ansprechpartner kann Ihnen auch mitteilen, ob eine Messung erforderlich oder möglich ist.
Weitere Informationen zu Lärmschutz und Lärmmessungen finden Sie unter Downloads/Links.Flugzeuglärm
Gaststättenlärm (abends und nachts)
Gewerbe-/Industrie-/Baulärm
Lärm am Arbeitsplatz
Lärm aus Sport- und Freizeitanlagen
Lärm durch Tiere
Nachbarschaftslärm
Schienenverkehrslärm
Straßenverkehrslärm
VeranstaltungslärmÖffnungszeiten
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
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Details
Rechtsgrundlagen
- Landes-Immissionsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LImSchG NRW)
- Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA- Lärm)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen (AVV Baulärm)
- 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung)
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Downloads / Links
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Simon Bozek Gewerbe- und Industrielärm, Veranstaltungslärm