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Abfallentsorgung - Maklererlaubnis 

Wer, ohne selbst im Besitz der Abfälle zu sein, für Dritte sowohl nationale als auch internationale Abfallverbringungen gewerbsmäßig vermitteln möchte, bedarf der Erlaubnis als Maklerin bzw. Makler.
  • Überblick

    Das elektronische Anzeige- und Erlaubnisverfahren ermöglicht es Ihnen, eine Anzeige zum Makeln nicht gefährlicher Abfälle oder einen Antrag auf Erlaubnis zum Makeln gefährlicher Abfälle schnell und sicher in elektronischer Form zu erstellen und an die jeweils zuständige Behörde zu übersenden.

    Dieses Webportal ist unter www.eaev-formulare.de zu erreichen.

    Eine Maklererlaubnis benötigt nicht, wer für die Maklertätigkeit als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zertifiziert ist. In diesen Fällen ist die Tätigkeit unter Beifügung des aktuell gültigen Zertifikats bei der zuständigen Behörde nach § 53 KrWG anzuzeigen.

    Ebenfalls keiner Erlaubnis, aber einer Anzeigepflicht unter Beifügung einer aktuell gültigen Registrierungsurkunde unterliegen Makler, die einen EMAS-Standort betreiben, der in das EMAS-Register eingetragen ist.

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

  • Details

    Gebühren

    Die Tarifstelle 28.2.1.24 der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen sieht für die Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen (§ 54 KrWG) eine Gebühr bis 1000 € je nach Verwaltungsaufwand vor.

    Die Tarifstelle 28.2.6.10 der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen sieht für die Vergabe von Identifikations-, Erzeuger-, Beförderer- oder Entsorgernummern gemäß § 28 Nachweisverordnung (NachwV) eine Gebühr von 50 € vor. Dabei handelt es sich um einen festen Gebührensatz, der für jede erteilte Kennnummer berechnet wird.

    Rechtsgrundlagen

    §§ 53,54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (AbfAEV)

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Kerstin van Wesel
      Betina Weißenberg

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