Sprungmarken

Reiten in Wald und Landschaft 

Wenn Sie in der Landschaft oder im Wald reiten wollen, benötigen Sie ein Reitkennzeichen. Dies muss deutlich sichtbar, beidseitig am Pferd angebracht werden.

  • Überblick

    Das Reitkennzeichen und die aktuellen Jahresaufkleber erhalten Sie gegen Gebühr bei der Unteren Naturschutzbehörde. Sie sind vom 1. Januar bis 31. Dezember gültig. Die Gebühr  wird ausschließlich für die Neuanlage und Unterhaltung von Reitwegen verwendet. Je mehr Reiter eine Plakette erwerben, desto mehr Geld kann für den Reitwegebau ausgegeben werden.

    Reitwegekarte
    Die vielen, kleinteiligen Freiflächen in Leverkusen verlangen Umsicht und Planung beim Ausritt ins Gelände. Die ausgewiesenen Reitwege stellen nur einen Teil der bereitbaren Wege dar. Die angefügten Karten geben Auskunft über diesen Teil des Wegenetzes. Diese können Sie unter Downloads/Links als PDF-Datei herunter laden.

    In der freien Landschaft dürfen alle Wege, die nicht für eine andere Nutzung ausgewiesen sind, beritten werden. Aus diesem Grund enthält das städtische Reitwegenetz überwiegend Strecken im Wald, wo alle sonstigen Wege für Reiter gesperrt sind. Neben dem städtischen Reitwegenetzes gibt es noch Reitwege auf privaten Flächen, die von den Grundstückseigentümern zur Verfügung gestellt werden. Die Reitwege werden nicht vermessungstechnisch erfasst. Daher kann die Wegeführung vor Ort von der Kartendarstellung abweichen .

    Weitere Informationen zu Reitregeln im Gelände bietet Ihnen das Faltblatt "Ausreiten in Leverkusen" , dass Sie unter "Downloads/Links" als PDF-Datei herunterladen können.

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

  • Details

    Unterlagen

    Das Reitkennzeichen und den Jahresaufkleber bekommen Sie entweder durch

    Persönliche Vorsprache beim Fachbereich Umwelt oder

    schriftliche formlose Anforderung (Halter, Standort des Pferdes) oder Verwendung des Vordruckes und der darin beschriebenen Zahlungsweise. Ihre schriftliche formlose Anforderung (Halter, Standort des Pferdes) richten Sie bitte an:
    Fachbereich Umwelt
    z.Hd. Frau Mettmann
    Quettinger Str. 220
    51381 Leverkusen

    oder per E-Mail an sara.mettmannstadt.leverkusende

    Nach Eingang der Gebühr wird die Plakette/das Kennzeichen mit der Post übersandt.

    Gebühren

    • Erstausgabe: 40,70 Euro
    • Jahresaufkleber: 30,32 Euro

    Rechtsgrundlagen

    • §§ 54 und folgende Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung.
  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Sara Mettmann

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