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Sanierung privater Hausanschlüsse 

Abwasserleitungen müssen dicht sein. Diese Forderung stellt der Gesetzgeber zum Schutz des Grundwassers und des Bodens. Experten schätzen, dass landesweit 60 bis 70% aller privaten Abwasserleitungen undicht sind. Vor allem ältere Leitungen, die vor vielen Jahrzehnten verlegt wurden, sind besonders betroffen.
Damals wurden die Leitungsmuffen meist mit Teerstricken abgedichtet. Diese sind aber mittlerweile oft weggefault. Aber auch Leitungsbrüche oder -risse sind häufig feststellbar.

  • Überblick

    Das Land NRW legt dem Eigentümer privater und industrieller/gewerblicher Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten auf, diese bis Ende 2015 bzw. Ende 2020 erstmals auf Dichtheit prüfen zu lassen. Außerhalb von Wasserschutzgebieten gilt die verbindlich geregelte Prüfpflicht nur für industrielles bzw. gewerbliches Abwasser, welches in Anhängen der Abwasserverordnung des Bundes erfasst ist; spätester Prüfzeitpunkt: Ende 2020.

    Die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen (TBL) stehen als Ansprechpartner rund um das Thema für Fragen und Beratung zur Verfügung: www.tbl-leverkusen.de/kanalbau.

    Die Untere Wasserbehörde der Stadt Leverkusen hat vorübergehend für die TBL Sanierungen älterer Hausanschlussleitungen begleitet, die vor 1965 errichtet wurden und in den Wasserschutzgebieten in Rheindorf und Hitdorf liegen. Deren Sanierung ist jetzt weitgehend abgeschlossen.


    Eine Übersicht über Lage und Ausdehnung der Wasserschutzgebiete können Sie unter 'Downloads/Links' aufrufen, auf der Seite der TBL können Sie über eine Straßenliste genauestens nachsehen, ob Ihr Haus in einem Wasserschutzgebiet liegt.

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

  • Details

    Unterlagen

    - siehe Information der TBL

    Rechtsgrundlagen

    Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw)
  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Gabriele Sacher

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