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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV/VAwS) 

Vom Umgang mit wassergefährdenden Stoffen geht eine besondere Gefahr für Gewässer (Oberflächengewässer, Grundwasser) und den Boden aus. Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen deshalb so beschaffen sein sowie unterhalten und betrieben werden, dass es nicht zu einer Verunreinigung der Umwelt kommt. Häufig ist daher die Eignung der Anlagen (AwSV/VAwS) dem Fachbereich Umwelt, Untere Wasserbehörde, nachzuweisen.

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