Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV/VAwS)
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Überblick
Die technischen Anforderungen an die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die Betreiberpflichten usw. sind in Gesetzen (z. B. Wasserhaushaltsgesetz -WHG) und Verordnungen (VAwS NRW, Landesverordnung) näher beschrieben. Neben Anlagen aus dem gewerblichen Bereich (Tanks, Gebindelager, Abfüllplätze, Produktionsanlagen) sind grundsätzlich auch private Haushalte (z. B. Lagertanks für Heizöl) hiervon betroffen.
Aktueller Hinweis! Künftig werden die unterschiedlichen Länderregelungen der alten VAwS durch eine einheitliche Bundesverordnung 'AwSV' abgelöst. Diese wurde im April 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt in seinen wesentlichen Teilen am 01.08.2017 in Kraft.
Die unter Downloads/Links aktuell verfügbaren Merkblätter und Listen basieren noch auf der Landesverordnung 'VAwS' und werden nach In Kraft treten der neuen Bundesverordnung 'AwSV' ausgetauscht. Die 'AwSV' ist unter Downloads/Links vorab zur Information abrufbar.
Zuständigkeit des Fachbereichs Umwelt, Untere Wasserbehörde (UWB:
- Genehmigung von Anträgen (Eignungsfeststellung) für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS-Anlagen)
- Kontrolle der VAwS-Anlagen sowie wasserrechtlich relevanter Betriebsstätten
- Führung einer Überwachungsdatei für prüfpflichtige Anlagen
Adresse
Anschrift
Stadt Leverkusen - Fachbereich Umwelt
Quettinger Str. 220
51381 Leverkusen
Postanschrift
Stadt Leverkusen
Stadtverwaltung
Postfach 10 11 40
51311 LeverkusenKartenansicht
Hinweise
Anfahrt über die Autobahn:
Autobahnausfahrt 22-Leverkusen Opladen auf die Bundesstraße B8.
B8 Bonner Straße auf die Fixheider Straße fahren. Von dort aus links auf die Borsigstraße abbiegen und an der ersten Kreuzung rechts auf die Quettinger Straße abbiegen. Direkt auf der linken Seite befindet sich das Gebäude.Erreichbarkeit mit dem ÖPNV
Buslinien 209, 220, 231 - Haltestelle "Quettinger Straße"Links und Downloads
Öffnungszeiten
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
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Details
Unterlagen
Die Antragstellung erfolgt formlos unter Beifügung aussagekräftiger Antragsunterlagen, die im Einzelfall mit der zuständigen Sachbearbeitung abzustimmen sind.
Gebühren
Die Genehmigungsgebühren richten sich nach dem Einzelfall auf der Grundlage der Verwaltungsgebührenordnung NRW.
Rechtsgrundlagen
- §§ 62 und 63 WHG
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) vom 20.03.2004, Stand: 11.12 2007
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18.04.2017
Die rechtlichen Grundlagen können unter Downloads/Links auf dieser Seite aufgerufen werden.
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Downloads / Links
Links und Downloads
- Übersicht über wichtige Begriffe und technische Regelwerke
- Übersicht über Betreiber- und Prüfpflichten bei VAwS-Anlagen: Allgemein
- Übersicht über Betreiber- und Prüfpflichten bei VAwS-Anlagen: Heizöltanks
- Übersicht über zugelassene Fachbetriebe nach § 62 Abs. 4 WHG
- Übersicht über Sachverständigenorganisationen gemäß § 11 VAwS
- VAwS (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe), Stand: 13.12.2012
- Wasserhaushaltsgesetz des Bundes
Neu ab 1. August 2017
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Organisationseinheiten