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Wasserschutzgebiete 

Wasserschutzgebiete dienen dem Schutz des Grundwassers und der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung. Ihre Ausweisung geschieht durch die Bezirksregierungen.

  • Überblick

    In Leverkusen bestehen fünf Wasserschutzgebiete. Die zwei größten davon liegen in Rheindorf und Hitdorf. Dabei handelt es sich um die Schutzgebiete für

    • das Wasserwerk Rheindorf der Energieversorgung Leverkusen GmbH Co. KG (EVL),
    • das Wasserwerk Hitdorf der Fa. Currenta GmbH & Co. OHG (ehemals Bayer AG).

    Daneben erstrecken sich drei weitere Wasserschutzgebiete aus den Nachbargemeinden auf Leverkusener Stadtgebiet:

    • das Wasserschutzgebiet Langenfeld-Monheim für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Knipprather Wald in Leverkusen-Hitdorf,
    • das Wasserschutzgebiet Köln-Höhenhaus in Leverkusen-Schlebusch (Nähe Waldsiedlung),
    • das Wasserschutzgebiet Werthkette der Fa. Currenta auf dem Betriebsgelände des Chemparks Leverkusen (ehemals Bayer AG) in Leverkusen-Wiesdorf.

    Wasserschutzgebiete werden je nach Schutzzweck und hydrogeologischen Verhältnissen in die weitere Schutzzone (Zone III, ggf. unterteilt in IIIA und IIIB), die engere Schutzzone (Zone II) sowie den Fassungsbereich (Zone I) untergliedert.

    Zu den Schutzgebieten Leverkusen-Rheindorf und Leverkusen-Hitdorf sind die Verordnungstexte und die Karten im Fachbereich Umwelt, Untere Wasserbehörde, einsehbar.

    Darüber hinaus hat die Bezirksregierung Köln im Internet umfassende Informationen veröffentlicht, die auch alle Schutzgebietsverordnungen in ihrem Zuständigkeitsbereich einschließlich Kartendarstellungen enthält. Diese Informationen können im Internet auf der Seite der Bezirksregierung Köln abgerufen werden.

    Die jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnungen regeln, was dort erlaubt und verboten ist. Die Regelwerke für die Wasserschutzgebiete Leverkusen-Rheindorf und Leverkusen-Hitdorf können unter Download/Links als PDF-Datei heruntergeladen werden. Viele Eingriffe in diesen Gebieten müssen vorher von der Unteren Wasserbehörde genehmigt werden. Dazu können Sie dort einen formlosen Antrag stellen. Alle Unterlagen, die die Beurteilung des Vorhabens ermöglichen, sind in vierfacher Ausgabe beizufügen. Das können zum Beispiel die Beschreibung des Vorhabens, Pläne oder Zeichnungen sein. Im Genehmigungsverfahren werden neben dem Wasserwerksbetreiber bei Bedarf andere Umweltbehörden beteiligt.

    Zuständigkeit der Unteren Wasserbehörde:

    • Kontrolle der Wasserschutzgebiete nach den Wasserschutzgebietsverordnungen
    • Genehmigung von Einzelmaßnahmen und Bebauungsplänen innerhalb von Wasserschutzgebieten

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

  • Details

    Gebühren

    Die Genehmigungsgebühren richten sich nach dem Einzelfall auf der Grundlage der Verwaltungsgebührenordnung NRW.

    Rechtsgrundlagen

    • Trinkwasserverordnung
    • Wasserschutzgebietsverordnungen

    Die rechtlichen Grundlagen können über die unter Downloads/Links auf dieser Seite angegebenen Links oder als PDF-Dokumente abgerufen werden.

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Jennifer Becker
      Kathrin Hellbarth
      Alexander Sidiropulos

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