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Naturschutzwacht 

Ehrenamt in Sachen "Naturschutz"

  • Überblick

    Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Leverkusen (UNB) bestellt auf Vorschlag des Naturschutzbeirates Beauftragte für den Außendienst (sogenannte Naturschutzbeauftragte). Sie bilden die Naturschutzwacht. (S. § 69 Landes Naturschutzgesetz NRW)

    Die Naturschutzwacht/die Naturschutzbeauftragten haben im Wesentlichen die Funktion eines Vermittlers zwischen landschaftlicher Wirklichkeit und naturschutzbehördlicher Aktivität. Sie sollen die UNB über nachteilige Veränderungen in der Landschaft benachrichtigen und vor Ort durch Information darauf hinwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden. Beispielsweise können das illegale Müllablagerungen, verbotenes Parken oder Verstöße gegen das Naturschutzgesetz oder gegen Auflagen des Landschaftsplanes sein. Darüber hinaus leisten die Naturschutzbeauftragten im Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern vor Ort Aufklärungsarbeit, nehmen Anregungen auf und leiten diese an die zuständigen Ansprechpersonen der UNB weiter. 

    Die Naturschutzwacht der Stadt Leverkusen – eingeteilt in elf Einsatzgebiete – besteht zurzeit aus zehn Naturschutzbeauftragten. Es handelt sich eine ehrenamtliche Tätigkeit. 

    Anforderungsprofil:
    Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die ortskundig sind und Kenntnisse im Naturschutz haben.
    Die Aufwandsentschädigung beträgt 224 Euro pro Halbjahr.

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

  • Details

    Rechtsgrundlagen

    § 69 Landesnaturschutzgesetz

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Sara Mettmann

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