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Aufenthaltserlaubnis 

Ausländer, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates oder eines EWR-Staates besitzen, benötigen für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich eine Erlaubnis. Diese Aufenthaltserlaubnis wird auf Antrag erteilt und ist ein befristeter Aufenthaltstitel.

  • Überblick

    Mögliche Aufenthaltserlaubnisse sind unter anderem:

    • Familienzusammenführung
    • Studium, Sprachkurse
    • Au-pair-Beschäftigung
    • Schüleraustausch/Schulbesuch (sonstige Ausbildungszwecke)
    • Beschäftigung
    • Forschung
    • Selbstständige Tätigkeit
    • Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen

    Zur Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis müssen die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt werden, z.B. Vorlage eines gültigen Nationalpasses oder eigenständige Sicherstellung des Lebensunterhaltes.

    Ob andere Voraussetzungen erfüllt werden müssen, hängt vom jeweiligen Aufenthaltszweck ab. Hiernach richtet sich auch, ob Ausnahmen vom Vorliegen allgemeiner Voraussetzungen zugelassen werden können. Für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sollte 6 bis 8 Wochen vor Ablauf des Aufenthaltstitels einen Antrag gestellt werden. Hierzu ist unbedingt die Vorlage des gültigen Nationalpasses oder Passersatzes erforderlich.

    Die persönliche Vorsprache ist erforderlich, bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren gemeinsam mit dem/der Sorgeberechtigten.

    Termine online buchen
    Für folgende Anliegen bei der Ausländerbehörde können Termine online gebucht werden:

    •  Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen
    •  Beratung und Beantragung der Niederlassungserlaubnis
    •  Übertrag der Niederlassungserlaubnis
    •  Ausstellung von Verpflichtungserklärungen
    •  Erteilung oder Verlängerung der Duldung oder der Aufenthaltsgestattung

    Hier geht es zur Terminbuchung "Ausländerwesen"


    Info Abholen des eAT:
    Wer den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) nur abholen möchte, braucht ab sofort keinen Termin mehr.
    Das Abholen im Rathaus ist zu folgenden Zeiten möglich:

    - Montags: 8 Uhr bis 12:45 Uhr und 14 Uhr bis 14:45 Uhr
    - Dienstags: 8 Uhr bis 12:45 Uhr und 14 Uhr bis 15:45 Uhr
    - Donnerstags: 8 Uhr bis 12:45 Uhr und 14 Uhr bis 17:45 Uhr
    - Freitags: 8 Uhr bis 12:45 Uhr

    Wichtig: 
    Der Titel muss persönlich abgeholt werden und der Brief mit der PIN (Brief der Bundesdruckerei), der Pass und das bisherige Dokument müssen mitgebracht werden. Diese Dokumente sind nötig, damit der neue Titel ausgegeben werden kann.      

    Öffnungszeiten

    Terminvereinbarungen per Telefon: (0214) 406 - 33388 oder per Mail: 333-ABHstadt.leverkusende

  • Details

    Unterlagen

    In der Regel sind bei Erteilung und Verlängerung folgende Unterlagen vorzulegen:

    - gültiger Nationalpass oder Passersatz
    -
    aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate)
    -
    Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
    - N
    achweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes
    -
    Verdienstbescheinigung
    -
    Mietvertrag

    Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich werden.

    Gebühren

    Die Gebühren für die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis sind unterschiedlich je nach Aufenthaltszweck und können auf Nachfrage mitgeteilt werden. Die Höhe kann auch der Aufenthaltsverordnung entnommen werden (§§ 44 bis 54 AufenthV). 

    Zahlungsart

    Bar oder mit EC-Karte und PIN.

    Rechtsgrundlagen

    Die Gesetzestexte der nachstehend aufgeführten rechtlichen Grundlagen können unter Downloads/Links als PDF-Dokumente heruntergeladen werden:

    - Aufenthaltsgesetz
    - Freizügigkeitsgesetz/EU

    Bearbeitungsdauer

    Der Antragsteller erhält von der Bundesdruckerei eine PIN-Brief. Sobald dieser vorliegt, kann der eAT rund drei Tage später bei der Ausländerbehörde im Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, in der City Wiesdorf abgeholt werden.

    Das Abholen ist zu folgenden Zeiten möglich:
    - Montags: 8 Uhr bis 12:45 Uhr und 14 Uhr bis 14:45 Uhr
    - Dienstags: 8 Uhr bis 12:45 Uhr und 14 Uhr bis 15:45 Uhr
    - Donnerstags: 8 Uhr bis 12:45 Uhr und 14 Uhr bis 17:45 Uhr
    - Freitags: 8 Uhr bis 12:45 Uhr

    Wichtig: Der Titel muss persönlich abgeholt werden und der Brief mit der PIN (Brief der Bundesdruckerei), der Pass und das bisherige Dokument müssen mitgebracht werden. Diese Dokumente sind nötig, damit der neue Titel ausgegeben werden kann.  

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Team Ausländerwesen Front-Office

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