Einbürgerungen in den deutschen Staatenverband
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Überblick
Für weitere Fragen zum neuen Gesetz wenden Sie sich bitte an unsere Hotline unter:
0214- 406-33 43 1
Sobald das Gesetz wirksam wird - voraussichtlich zum 1.6. oder 1.7.2024 - werden wir Sie hier informieren.
Auf der Webseite des Bundesinnenministeriums stehen die wesentlichen Infos zum neues Gesetz.
Wenn Sie Fragen zur Einbürgerung oder zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach noch geltender bisheriger Gesetzeslage haben, können Sie zu folgenden Zeiten die Servicenummern der Einbürgerungsstelle kontaktieren. Diese steht unter Kontakt auf dieser Seite.• Montag und Mittwoch: 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
• Dienstag und Donnerstag: 09:00 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
• Freitag: 09:00 Uhr - 11:00 UhrKontakt
Kontaktdaten Telefon (0214) 406 - 33430 (0214) 406 - 33431 E-Mail-Adresse 334-integrationstadt.leverkusende Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
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Details
Gebühren
(Alle Infos nach aktueller Gesetzeslage)
Erwachsene, pro Person 255 €.Miteinbürgerung von minderjährigen Kindern je 51 €.
Minderjähriges Kind allein, ohne einen Elternteil 255 €.
Eventuell entstehen zusätzliche Kosten für die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit, bitte erkundigen Sie sich beim Konsulat Ihres Heimatlandes.
Zahlungsart
- Bar (nach Möglichkeit bitte passend)
- EC-Karte und PIN.
Rechtsgrundlagen
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
§ 8 StAG (Ermessenseinbürgerung)
§ 9 StAG (Ehegatten oder eingetragener Lebenspartner Deutscher)
§ 10 StAG (Anspruchseinbürgerung) - Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern
Bearbeitungsdauer
Aktuell liegt die Bearbeitungsdauer bei circa 17 bis 20 Monaten.
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Downloads / Links
Weiterführende Informationen
- www.integrationsbeauftragte.deFormular herunterladen und ausfüllen.
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Interaktiver Mustertest und Fragenkatalog
- Bundesministerium des Inneren und für Heimat
Formulare für die Beantragung
- www.integrationsbeauftragte.de