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Abt. 333 Ausländerwesen
Nationales Visum für einen längerfristigen Aufenthalt

Nationales Visum für einen längerfristigen Aufenthalt 

  • Überblick

    Ausländer, die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten, in Deutschland arbeiten oder studieren wollen, benötigen grundsätzlich ein Visum. Den entsprechenden Reise- oder Aufenthaltszweck müssen Sie bei der Antragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung angeben. Folgende Reise- oder Aufenthaltszwecke sind möglich:

    • Eheschließung
    • Familienzusammenführung (Ehegatten-, Kindernachzug)
    • Studium
    • Sprachkurs
    • Erwerbstätigkeit
    • Arbeitsplatzsuche
    • Sonstige wichtige humanitäre Gründe

     

    Öffnungszeiten

    Terminvereinbarungen per Telefon: (0214) 406 - 33388 oder per Mail: 333-ABHstadt.leverkusende

  • Details

    Unterlagen

    Wer benötigt ein Visum?  

    Staatsangehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz benötigen generell kein Visum für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland.

    Sofern Sie die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder nicht besitzen, ist bei einem beabsichtigten Aufenthalt über drei Monate oder bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ein zweckentsprechendes Visum zu beantragen, aber auch hier gibt es für bestimmte Staaten Ausnahmen.

    Eine Übersicht zur Visumpflicht bzw. Visumsfreiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland finden Sie hier:
    Auswärtiges Amt - Visabestimmungen 

    Angehörige folgender Staaten können generell ohne Visum einreisen, unabhängig vom Zweck und Dauer des beabsichtigten Aufenthalts und können den erforderlichen Aufenthaltstitel innerhalb von drei Monaten nach der Einreise beim Ausländeramt beantragen:

    - Australien
    - Israel
    - Japan
    - Kanada
    - Neuseeland
    - Republik Korea
    - Vereinigte Staaten von Amerika 

    In Zweifelsfällen geben die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften oder Generalkonsulate) Auskunft über das Erfordernis eines Visums.

    Wo ist der Visumantrag zu stellen?                                                           

    Erforderliche Visa müssen jeweils vor der Einreise bei der für den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Antragstellers zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Deutsche Botschaft oder Generalkonsulat) beantragt werden.

    Welche Unterlagen werden für die Antragsstellung benötigt?

    Die Unterlagen, die bei der Antragstellung vorzulegen sind, sind vom Einzelfall abhängig können sich nach dem Zweck des Aufenthalts und nach Land unterscheiden.

    Bitte erkundigen Sie sich daher bei der zuständigen Botschaft oder beim Generalkonsulat nach den jeweiligen Regelungen. Eine Übersicht der deutschen Auslandsvertretungen finden Sie unter: Botschaften und Konsulate 

    Beteiligung der Ausländerbehörde                                                          

    Bestimmte Visaarten bedürfen der vorherigen Zustimmung der Ausländerbehörde/Visastelle. Die Auslandsvertretung, bei der Sie den Antrag gestellt haben, wird die Visastelle der zuständigen Ausländerbehörde automatisch beteiligen und um Stellungnahme bitten. Die Unterlagen werden der Visastelle übersandt, diese Prozedur nimmt in der Regel ca. 3-4 Wochen in Anspruch. Sollten Unterlagen von einer in Deutschland lebenden Referenzperson (zum Beispiel der Ehegatte oder Verlobte) erforderlich sein, setzt sich die Ausländerbehörde mit dieser in Verbindung.

    Die Visastelle gibt ihre Stellungnahme gegenüber der Auslandsvertretung ab, die Entscheidung und die Zuständigkeit hierüber liegt jedoch ausschließlich bei der jeweiligen Auslandsvertretung.

    Hinweis

    Bitte beachten Sie, dass der Antrag rechtzeitig gestellt werden sollte, da mit einer insgesamt mehrmonatigen Bearbeitungsdauer zu rechnen ist. Insbesondere können auch Wartezeiten auftreten, bis Sie Ihren Antrag bei der Auslandsvertretung stellen können

    Was ist nach der Einreise zu tun?                                                           

    Sollte dem Visaantrag stattgegeben werden und die Einreise stattgefunden haben, ist es erforderlich, dass die Anmeldung und ggf. die Beantragung des weiteren Aufenthaltes zeitnah stattfindet.

    Hierzu beachten Sie bitte die Öffnungszeiten und Ausgaben der Wartemarken im Rathaus, Friedrich- Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen, 4. OG.

    Was ist, wenn der Visumantrag abgelehnt wurde?

    Sollte der Visaantrag abgelehnt werden, erhalten Sie hierüber einen Ablehnungsbescheid, gegen den Sie die Möglichkeit haben, Rechtsmittel, die sogenannte Remonstration, einzulegen.

     

     

     

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Einreise-Visa für einen längerfristigen Aufenthalt

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