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Gewerbezentralregisterauszug 

Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen.

  • Überblick

    Per Antrag können Sie Auskunft über die Sie betreffenden Eintragungen im Gewerbezentralregister bekommen. Sie können auch ohne vorherige Terminvereinbarung im Bürgerbüro vorsprechen.

    Den Antrag können Sie als natürliche Person im Bürgerbüro persönlich stellen, wenn Sie in Leverkusen gemeldet sind oder bei juristischen Personen durch den/die gesetzlichen Vertreter/in stellen, wenn das Unternehmen oder die Betriebsstätte, der Beruf oder die Tätigkeit in Leverkusen ausgeübt wird oder ausgeübt werden soll.

    Falls eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist, kann auch ein schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Gewerbezentralregisterauskunft gestellt werden. In diesem Fall muss der Antrag (mit eigenhändiger Unterschrift) und die Kopie des Ausweises oder Passes amtlich (von einem Bediensteten einer Gemeindebehörde oder einem Notar Ihrer Wahl) beglaubigt sein. 
    Bei dieser Form der Antragstellung müssen Sie neben den persönlichen Daten und dem Geburtsnamen Ihrer Mutter auch angeben, ob Sie die Gewerbezentralregisterauskunft für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigen. Teilen Sie uns hierfür bitte die Anschrift der Behörde und das Geschäftszeichen oder den Verwendungszweck mit.

    Die Auskunft selbst wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn - Dienststelle Bundeszentralregister - in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen erteilt.

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    Öffnungszeiten

    Servicezeiten für Anliegen ohne Termin:

    montags und dienstags von 07:30 bis 16:00 Uhr
    donnerstags von 09:00 bis 18:00 Uhr und
    freitags von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr.
    Das Bürgerbüro ist durchgehend geöffnet.

    Ausnahme: Beantragung und Ausgabe MobilPass an der Information im Rathaus Wiesdorf 

  • Details

    Unterlagen

    Bei natürlichen Personen (Privatpersonen): 

    • Personalausweis oder
    • Reisepass bzw. Nationalpass
    • Verwendungszweck oder Aktenzeichen und
    • Anschrift der Behörde für die unmittelbare Übersendung

     

    Bei juristischen Personen:

    • Personalausweis oder
    • Reisepass bzw. Nationalpass
    • Nachweis der Vertretungsmacht
      aktueller Handelsregisterauszug bzw. eine Kopie bei schriftlicher Antragstellung
    • Verwendungszweck oder Aktenzeichen
    • genaue Anschrift der Behörde

    Gebühren

    13,00 €.

    Zahlungsart

    Die Gebühren können bar oder mit EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.
    Bei schriftlichem Antrag bitte einen Verrechnungsscheck in Höhe von 13 € beifügen.
  • Kontakt

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