Sprungmarken
Sie befinden sich hier:
Startseite
Rathaus & Service
Bürgerservice Online
Bürger, Umwelt und Soziales
Bürger und Integration
Abt. 333 Ausländerwesen
Verpflichtungserklärung für einen kurzfristigen Aufenthalt

Verpflichtungserklärung für einen kurzfristigen Aufenthalt 

  • Überblick

    Gäste aus visapflichtigen Ländern benötigen für einen kurzfristigen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen für einen Besuchsaufenthalt oder eine Geschäftsreise ein Visum, das bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu beantragen ist und von dieser entschieden wird.

    Voraussetzung für die Erteilung des Visums ist die Sicherstellung des Lebensunterhaltes durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung des Einladenden.

    Mit der Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Einladende, für alle Kosten aufzukommen, die während des Aufenthaltes des Gastes in Deutschland anfallen können. Diese ist für die Dauer des Aufenthaltes gültig. Hierzu wird die Leistungsfähigkeit bzw. Bonität des Einladenden geprüft.

    Die Unterlagen können gerne vor dem Termin postalisch oder per Mail zur Prüfung eingereicht werden.

    Termine online buchen
    Für folgende Anliegen bei der Ausländerbehörde können Termine online gebucht werden:

    •  Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen
    •  Beratung und Beantragung der Niederlassungserlaubnis
    •  Übertrag der Niederlassungserlaubnis
    •  Ausstellung von Verpflichtungserklärungen
    •  Erteilung oder Verlängerung der Duldung oder der Aufenthaltsgestattung

    Hier geht es zur Terminbuchung "Ausländerwesen"

    Für weitere Informationen und Beratung können Sie sich an die Abteilung Integration und Zuwanderung unter Telefon 0214/406-33 388 oder per E-Mail: 333-ABHstadt.leverkusende wenden.

    Öffnungszeiten

    Terminvereinbarungen per Telefon: (0214) 406 - 33388 oder per Mail: 333-ABHstadt.leverkusende

  • Details

    Unterlagen

    Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben wollen, müssen Sie in Leverkusen gemeldet sein und persönlich vorsprechen. Weiter müssen Sie Ihren Lebensunterhalt ohne öffentliche Leistungen bestreiten.

    Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • ausgefüllter Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung

    • ausgefüllte Datenschutzerklärung

    • Personalausweis, Reisepass oder Pass mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung des Einladenden (Privatperson, Firmeninhaber oder Geschäftsführer, Vorsitzender eines Vereins)

    • Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers, aus denen der Nettoverdienst der letzten 6 Monate ersichtlich ist sowie Kontoauszüge der letzten 3 Monate

    • Aktuelle Arbeitgeberbescheinigung, dass das Arbeitsverhältnis ungekündigt ist und weiterhin fortbesteht.
      Bei Selbständigen:
      Aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 6 Monate 

    • Nachweise über sonstige Einkünften (z.B. Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Sparbuch etc.)

    • Mietvertrag
      (mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern, bei Eigentum Abgabenbescheid und Beleg über den monatlichen Betrag der Abtragung/Tilgung)

    • Personalien des Gastes
      (Name, Vorname, Geburtsdatum/Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Passkopie sowie Ausweisnummer und Heimatanschrift)
      Bei begleitenden Personen des Gastes (Ehegatte/Kinder) ebenfalls Name, Vorname, Geburtsdatum/Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Passkopie sowie Ausweisnummer und Heimatanschrift

    • Nachweis über eine Reisekrankenversicherung für den Gast bzw. die Gäste

    TIPP: Gerne können Sie die Unterlagen vor dem vereinbarten Termin per Post oder per Mail an die Ausländerbehörde zur Prüfung senden.

    Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

    Gebühren

    Verwaltungsgebühr: 29,00 €

    Zahlungsart

    Bar oder mit EC-Karte und PIN.

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Team Ausländerwesen Front-Office

Vielen Dank fürs Teilen