Ausnahmegenehmigung - Ambulante Pflegedienste
Ambulante Pflegedienste können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken ihrer Einsatzfahrzeuge erhalten.
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Überblick
Pflegedienste, die in der Alten- und Krankenpflege tätig sind, können zur Ausübung ihrer Tätigkeit Parkerleichterungen in Form einer Ausnahmegenehmigung erhalten. Fahrzeuge, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten, müssen mit einer festen Firmenaufschrift mit der Mindestgröße DIN A 4 versehen sein. Im Ausnahmefall-etwa wenn Privatfahrzeuge für berufliche Zwecke verwendet werden - kann auch eine temporäre Beschriftung mit der genannten Mindestgröße verwendet werden. Ist die temporäre Beschriftung vom Fahrzeug entfernt, hat die Ausnahmegenehmigung keine Gültigkeit. Der entsprechende Antrag kann unter Formulare / Medien auf dieser Seite als PDF-Dokument heruntergeladen werden!
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt in der Zeit von 6.00 - 22.00 Uhr täglich (bis zu zwei Stunden und nur in besonders begründeten Ausnahmefällen bis maximal vier Stunden) unter Auslegung der Parkscheibe zum Parken an folgenden Stellen:
- im eingeschränkten Halteverbot,
- an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung einer Gebühr
(die Höchstparkdauer darf überschritten werden), - auf Bewohnerparkplätzen.
Das Parken in Fußgängerzonen ist nicht durch die Ausnahmegenehmigung abgedeckt.
Die Ausnahmegenehmigung wird für ein Jahr und pro Kraftfahrzeug ausgestellt. Die erteilte Ausnahmegenehmigung ist im Original mitzuführen und bei Inanspruchnahme hinter der Frontscheibe des Fahrzeugs gut sichtbar auszulegen.
Bei einem Fahrzeugwechsel ist ein neuer Antrag zu stellen. Hierbei muss die Originalausnahmegenehmigung sowie der neue Fahrzeugschein zur Änderung vorgelegt werden.
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Öffnungszeiten
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
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Details
Unterlagen
- schriftlicher Antrag. Der Antrag kann unter Downloads/Links heruntergeladen werden.
- Gewerbeanmeldung (soweit vorhanden) in Kopie
- Fahrzeugschein in Kopie
- Anerkennungsbescheid als Pflegedienst
Gebühren
- Die Gebühr beläuft sich auf 96,00 € pro Jahr.
- Bei Verlust oder Änderung wird eine Gebühr in Höhe von 12,00 € erhoben
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung
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Downloads / Links
Links und Downloads
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Vanessa Haas Sandra Hielscher Tabea Odenthal Cindy Wulf Organisationseinheiten