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Bewohnerparkausweis 

Bitte reichen Sie die Anträge ein über E-Mail unter 363-02-Bewohnerparkenstadt.leverkusende oder per Post. Die Formulare finden Sie unter "Downloads/Links".

Bitte beachten: Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel rund 14 Tage.

  • Überblick

    Die Stadt Leverkusen hat in den Stadtteilen Opladen, Schlebusch und Wiesdorf Bewohnerparkgebiete eingerichtet (siehe unter Downloads/Links). Wenn der Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet liegt, kann der Fahrzeughalter einen Bewohnerparkausweis beantragen.

    Ist das Fahrzeug nicht auf Ihren Namen zugelassen, weil Sie zum Beispiel einen Firmenwagen nutzen, benötigen Sie eine Nutzungsbescheinigung des Fahrzeughalters. Die Nutzungsbescheinigung kann ebenfalls über Downloads/Links heruntergeladen und ausgedruckt werden.

    Vorgehensweise bei Leihfahrzeugen

    Sollten Sie für einen bestimmten Zeitraum ein Leih- und/oder Mietfahrzeug nutzen, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres amtlichen Kfz-Kennzeichens an 363-03-Verkehrsueberwachungstadt.leverkusende.

    Bitte beachten Sie: Jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes Kraftfahrzeug oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug; es können bis zu 3 Kennzeichen auf einen Bewohnerparkausweis eingetragen werden. Für einen Zweitwagen kann jedoch kein Parkausweis ausgestellt werden.

    Bei Erstausstellung hat der ausgestellte Bewohnerparkausweis nur die Restgültigkeit bis zum Ablauf des jeweiligen Parkgebietes. Einen Antrag auf Verlängerung erhalten Sie automatisch von uns. Bei Verlängerung beträgt die Gültigkeit in der Regel ein Jahr. Bei nicht erfolgter Zustellung besteht eine Verpflichtung, einen eigenen Antrag zu stellen und die Zahlungsdaten bei der zuständigen Stelle zu erfragen. Wenn Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die Zulassungsbehörde zurückgesandt und die Verwaltungsgebühr ausschließlich unter Angabe des Vertragsgegenstandes überwiesen haben, erhalten Sie den neuen Bewohnerparkausweis per Post.

    Nichterhalt des Bewohnerparkausweises

    Falls der Bewohnerparkausweis nicht zugestellt wurde, muss eine eidesstattliche Erklärung über die fehlende Zustellung des Ausweises abgegeben werden.

    Es wird kein Bewohnerparkausweis ausgestellt für

    • Fahrzeuge, die länger als 5,00 Meter und breiter als 2,00 Meter und schwerer als 2,8 t sind (z.B. Wohnmobile) - Ausnahme: Bei Haushalten ohne PKW wird im Einzelfall entschieden, ob ein Bewohnerparkausweis ausgestellt wird
    • Anhänger, Lastkraftwagen und landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge wie zum Beispiel Traktoren.
    • Fahrzeuge, die nicht ständig genutzt werden, zum Beispiel Motorräder im Winter
    • Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart vorrangig zur gewerblichen Nutzung vorgesehen sind

    Kontakt

    Kontaktdaten

    Öffnungszeiten

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

  • Details

    Unterlagen

    Für den Bewohnerparkausweis

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Nutzungsbescheinigung wenn der Bewohner nicht Halter des Fahrzeuges ist
    • Erstantrag

    Für die Ersatzausstellung bei einem Wohnort- und damit verbundenem Parkbezirkswechsel

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Original - Bewohnerparkausweis
    • Antrag auf Änderung

    Für die Ersatzausstellung bei einem Fahrzeugwechsel

    • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Original - Bewohnerparkausweis
    • Antrag auf Änderung

     

    Gebühren

    • Der Bewohnerparkausweis kostet im Jahr 30,70 € (Nutzung über 6 Monate bis maximal 12 Monate)
    • Bei einer Gültigkeit von bis zu 6 Monaten, zum Beispiel bei Zuzug (Erstantrag)oder absehbarem Wegzug, beträgt die Gebühr 23,00 €
    • Bei Kennzeichen- oder Fahrzeugwechsel innerhalb eines Jahres wird Ihnen einmalig kostenlos ein neuer Bewohnerparkausweis ausgestellt.
    • Die Ersatzausstellung ab dem zweiten Fahrzeug- oder Kennzeichenwechsel oder bei Verlust, Beschädigung oder Wohnort- und damit verbundenem Wechsel des Parkbezirks kostet 12,00 €.  

    Rechtsgrundlagen

    • §46 in Verbindung mit §§42, 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO (Straßenverkehrsordnung)

    Hinweise

    Eine Beantragung zur Ersterteilung sowie zur Verlängerung ist auch ausdrücklich per E-Mail möglich.

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Edith Dietz
      Martina Friedrichs
      Jessica Konrad

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