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Ausnahmegenehmigung - Gurtanlege- und Helmtragepflicht 

Unter bestimmten Voraussetzungen - Körpergröße oder gesundheitliche Gründe - kann eine Befreiung von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht erteilt werden.

  • Überblick

    Für die Befreiung sind folgende Voraussetzungen notwendig:

    Personen, deren Körpergröße weniger als 1,50 m beträgt, können von der Gurtanlegepflicht befreit werden.
    Personen, deren Körpergröße mehr als 1,50 m beträgt, können in besonders begründeten gesundheitlichen Einzelfällen eine Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlegepflicht erhalten.
    Für die Befreiung aus gesundheitlichen Gründen ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Hierin muss ausdrücklich erklärt sein, dass eine Befreiung aus medizinischer Sicht erforderlich ist. Aus diesem Attest sollte hervorgehen, ob es sich um einen vorübergehenden Zustand handelt, der die Erteilung der Genehmigung erforderlich macht oder einen Dauerzustand. Handelt es sich um einen vorübergehenden Zustand, so ist in dem Attest die ungefähre Dauer zu vermerken.
    Trägt der Arzt keinen Zeitraum für die Befreiung ein, wird die Ausnahmegenehmigung für ein Jahr erteilt. Ist ein Zeitraum genannt, wird das Attest dementsprechend befristet, längstens jedoch für die Dauer von 3 Jahren.
    Die erteilte Ausnahmegenehmigung ist im Original mitzuführen und bei Verlangen vorzuzeigen (z.B. Kontrolle durch Polizei). Den Antrag für die Ausnahmegenehmigung können Sie unter Downloads/Links bereits herunterladen.
    Bei weiteren Fragen geben die zuständigen Ansprechpartner/innen des Fachbereichs Straßenverkehr gerne Auskunft.

    Öffnungszeiten

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

  • Details

    Unterlagen

    • schriftlicher Antrag - der Antrag kann unter Downloads/Links heruntergeladen werden.
    • ärztliches Attest
    • bei Körpergröße: Kopie des Personalausweises
    • ggfls. Durchführung einer amtsärztlichen Untersuchung - Fachbereich Gesundheit und Soziales

    Gebühren

    • Die Gebühr bis zu 12 Monaten beträgt 36,00 €
    • Die Gebühr bis zu 24 Monaten beträgt 48,00 €
    • Die Gebühr bis zu 36 Monaten beträgt 61,00 €
    • Bei Verlust oder Änderung wird eine Gebühr in Höhe von 12,00 € erhoben.

    Rechtsgrundlagen

    • Straßenverkehrsordnung

     

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Vanessa Haas
      Sandra Hielscher
      Tabea Odenthal
      Cindy Wulf

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