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Feuerwerk 

Außer am 31.12. und am 01.01. dürfen Feuerwerkskörper der Klasse 2 nur zu besonderen Anlässen mit einer Genehmigung abgebrannt werden.
  • Überblick

    Wenn Sie außerhalb des Jahreswechsels Feuerwerkskörper abbrennen oder bei besonderen Veranstaltungen in Leverkusen einsetzen möchten, zum Beispiel bei Polterabenden oder Kindergeburtstagen, muss ein formloser Antrag an die Stadt Leverkusen gestellt werden.

    Erst mit dieser städtischen Genehmigung erhalten Sie beim Händler entsprechende Feuerwerkskörper der Klasse 2.

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

    Bitte vereinbaren Sie vorab bei den jeweiligen Mitarbeitenden (unter "Kontakt" auf dieser Seite) einen Termin, per Mail oder telefonisch.  

  • Details

    Unterlagen

    Der Antrag auf Genehmigung eines Feuerwerks muss schriftlich, zwei Wochen vor der Veranstaltung, eingereicht werden und folgende Angaben enthalten:

    • Wer brennt das Feuerwerk ab?
    • Wo soll das Feuerwerk abgebrannt werden?
    • Wann soll das Feuerwerk abgebrannt werden?
    • Welchen besonderen Anlass hat das Feuerwerk (Polterabend, Hochzeit, Jubiläum und dergl.)
    • Wie viele Feuerwerkskörper werden abgebrannt?

     

    Gebühren

    Für die Erteilung einer solchen Genehmigung fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 20 bis 100 Euro an.

    Rechtsgrundlagen

    • Verordnung zum Sprengstoffgesetz
  • Kontakt

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