Feuerwerk
Außer am 31.12. und am 01.01. dürfen Feuerwerkskörper der Klasse 2 nur zu besonderen Anlässen mit einer Genehmigung abgebrannt werden.
-
Überblick
Wenn Sie außerhalb des Jahreswechsels Feuerwerkskörper abbrennen oder bei besonderen Veranstaltungen in Leverkusen einsetzen möchten, zum Beispiel bei Polterabenden oder Kindergeburtstagen, muss ein formloser Antrag an die Stadt Leverkusen gestellt werden.Erst mit dieser städtischen Genehmigung erhalten Sie beim Händler entsprechende Feuerwerkskörper der Klasse 2.
Ähnliche Produkte
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab bei den jeweiligen Mitarbeitenden (unter "Kontakt" auf dieser Seite) einen Termin, per Mail oder telefonisch.
-
Details
Unterlagen
Der Antrag auf Genehmigung eines Feuerwerks muss schriftlich, zwei Wochen vor der Veranstaltung, eingereicht werden und folgende Angaben enthalten:
- Wer brennt das Feuerwerk ab?
- Wo soll das Feuerwerk abgebrannt werden?
- Wann soll das Feuerwerk abgebrannt werden?
- Welchen besonderen Anlass hat das Feuerwerk (Polterabend, Hochzeit, Jubiläum und dergl.)
- Wie viele Feuerwerkskörper werden abgebrannt?
Gebühren
Für die Erteilung einer solchen Genehmigung fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 20 bis 100 Euro an.Rechtsgrundlagen
- Verordnung zum Sprengstoffgesetz
-
Downloads / Links
Links und Downloads
- Antrag FeuerwerkFeuerwerk Klasse II
- Antrag Feuerwerk
-
Kontakt
Organisationseinheiten