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Führerschein - Fahrschulerlaubnis 

Der Betreiber einer Fahrschule muss im Besitz einer Fahrschulerlaubnis sein (§ 17 FahrlG). In einer als Gemeinschaftsfahrschule (GbR) geführten Fahrschule ist für jeden Gesellschafter eine Fahrschulerlaubnis vorgeschrieben (§ 19 FahrlG). 

  • Überblick

    Aus der Fahrschulerlaubnis sowie der Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigstelle (§ 27 FahrlG) einer Fahrschule ergibt sich, welche Fahrerlaubnisklassen unterrichtet werden dürfen. Die Fahrschulerlaubnis wird im Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr - Führerscheinstelle - erteilt. Der Antrag ist mit vollständigen Unterlagen einzureichen.

    Öffnungszeiten

    Zurzeit ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.

  • Details

    Unterlagen

    • formloser Antrag mit Angaben zu Name und Sitz der Fahrschule sowie der zu schulenden Fahrerlaubnisklassen Führungszeugnis
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung, Finanzamt, Stadtkasse Stadt Leverkusen)
    • Negativauskunft aus der Schuldnerkartei (Amtsgericht Leverkusen)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen im Bürgerbüro der Stadt Leverkusen)
    • amtlich beglaubigte Kopie des Fahrlehrerscheines
    • Tätigkeitsnachweis als Fahrlehrer
    • eine Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist
    • eine Bescheinigung des Trägers eines fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrganges über die Lehrgangsteilnahme
    • maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung
    • Mietvertrag
    • Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
    • Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
    • Gutachten über die Raumabnahme (die Auftragserteilung erfolgt durch die Führerscheinstelle nach Vorlage der Kostenübernahmeerklärung des Antragstellers)

    Gebühren

    Die Gebühren für die Erteilung einer Fahrschulerlaubnis betragen 102,00 € und für die Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis 84,40 €.

    Rechtsgrundlagen

    • Fahrlehrergesetz
    • Fahrlehrerprüfungsordnung
    • Fahrlehrerausbildungsordnung
    • Straßenverkehrsgesetz

     

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Team Führerscheinstelle

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