Führerschein - Verlängerung der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1E, C1, D, DE, D1E und D1 für Berufskraftfahrer werden befristet für längstens fünf Jahre erteilt.
Verlängerungen müssen beantragt werden.
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Überblick
Wünschen Sie eine Verlängerung, sollten Sie circa zwölf Wochen vor Fristablauf einen Antrag dafür stellen. Eine persönliche Vorsprache ist notwendig. Um zeitlich planen zu können, empfiehlt sich, einen Termin online vorab zu vereinbaren.
Termin online: Hier geht es zum Terminkalender online.
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Adresse
Anschrift
Verwaltungsgebäude Haus-Vorster-Straße
Haus-Vorster-Straße 8
51379 Leverkusen
Postanschrift
Stadt Leverkusen
Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr
Postfach 10 11 40
51311 Leverkusen
Kartenansicht
Öffnungszeiten
Zurzeit ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
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Details
Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- bisheriger Führerschein
- augenfachärztliches Gutachten:
- eines Augenarztes,
- eines Betriebs- oder Arbeitsmediziners,
- eines Arztes einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
- eines Arztes des Gesundheitsamtes oder
- eines anderen Arztes der öffentlichen Verwaltung.
Das augenfachärztliche Gutachten bleibt zwei Jahre gültig.
- Ärztliche Bescheinigung über eine Eignungsuntersuchung auf amtlichem Vordruck gemäß Anlage 5 zu § 11 Absatz 9 Fahrerlaubnis-Verordnung. Die Untersuchung kann durch einen Arzt Ihrer Wahl durchgeführt werden. Die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
- Ab dem 50. Lebensjahr ist für die Klassen D, DE, D1E und D1 zusätzlich eine leistungspsychologische Untersuchung notwendig.
Diese beinhaltet einen Leistungstest der:
- Belastbarkeit
- Orientierung
- Konzentration
- Aufmerksamkeit
- Reaktionsfähigkeit
Gebühren
- 42,60 € für die Klasse C, CE, C1E und C1
- 55,60 € für die Klasse D, DE, D1E und D1 (Die Gebühr in Höhe von 13,00 € für das Führungszeugnis ist darin enthalten.)
Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnis-Verordnung
- Anlage zur Fahrerlaubnis-Verordnung
- Straßenverkehrsgesetz
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Organisationseinheiten