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Ordnung - Fundsachen und Fundbüro 

Möglicherweise sind Ihre verlorengegangenen oder auch gestohlenen Gegenstände bei uns im Fundbüro abgegeben worden.

  • Überblick

    Fundsachen gehen, unter anderem über die Polizei, dem Fundbüro innerhalb einer Woche nach dem Fund zu. Sie werden in einer Datei erfasst, so dass Sie, wenn Sie etwas verloren haben - eine entsprechende Auskunft erhalten können. Sollte der Eigentümer einer Fundsache bekannt sein, wird er schriftlich benachrichtigt. Fundgegenstände von Bürgern, die nicht in Leverkusen wohnen, werden dem Fundbüro des Wohnorts übersandt. Fundsachen von Ausländern ohne festen Wohnsitz in Deutschland werden den entsprechenden Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate) übersandt.

    Sie haben etwas gefunden?

    Bitte geben Sie die Fundsache so schnell wie möglich im Fundbüro oder in einer Polizeidienststelle ab. Fundsachen bis zu einem Wert von 10 € sind nicht anzeigepflichtig.  Als Finder haben Sie die Möglichkeit, die abgegebene Fundsache nach Ablauf von 6 Monaten zu erhalten, falls bis dahin der Verlierer nicht festgestellt werden konnte. Sie werden nach Ablauf dieser Frist von uns informiert. Wenn Sie kein Interesse an der Fundsache haben, wird diese bei der nächsten allgemeinen Versteigerung von Fundsachen mit versteigert. Die Fundsachen können Sie nach der Fundanzeige auch bei sich zuhause aufbewahren, falls sie den Gegenstand nach Ablauf der Verwahrfrist erwerben möchten.

    Für verlorene Schlüssel gibt es im Fundbüro ein Schlüsselbrett. Dort können Sie nachschauen, ob der Schlüssel, den Sie suchen, dabei ist.

    Tiere, die von der Finderin oder dem Finder nicht verwahrt werden, sind im Tierschutzzentrum abzugeben: 

    Tierschutzzentrum
    Reuschenberger Straße 100 
    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Kontaktdaten
    Telefon  0214 406-36137
    Telefax 0214 406-36202

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

    Bitte vereinbaren Sie vorab bei den jeweiligen Mitarbeitenden (unter "Kontakt" auf dieser Seite) einen Termin, per Mail oder telefonisch.  

  • Details

    Unterlagen

    für den Finder:

    • Personalausweis oder Reisepass

    für den Verlierer oder Eigentümer:

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls eine Vollmacht zur Entgegennahme der Fundsache,
    • Eigentumsnachweis über die Fundsache (Rechnung, Foto und ähnliches)

    Gebühren

    Für den Verwaltungsaufwand werden beim Verlierer der Fundsache Kosten und Gebühren, abhängig vom Wert der Fundsache, erhoben. Versteigerungen von Fundsachen finden in der Regel drei mal im Jahr statt.

     

    Rechtsgrundlagen

    • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Hinweise

    Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr 

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Sven Kommoß

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