Güterkraftverkehr
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t haben.
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Überblick
Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr nach § 3 Abs. 1 Güterkraftverkehrsgesetz:
Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis wird einem Unternehmer, dessen Unternehmen seinen Sitz im Inland hat, für die Dauer von max. 10 Jahren erteilt, wenn
- der Unternehmer und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person zuverlässig ist,
- die fachliche Eignung nachgewiesen ist und die finanzielle Leistungsfähigkeit.
Diese Erlaubnis gilt deutschlandweit.
Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) nach Artikel 4 VO (EG) Nr. 1072/2009:
Hierbei handelt es sich um die Beförderung zwischen dem Inland und europäischem Ausland. Die Gemeinschaftslizenz wird ebenfalls für die Dauer von max. 10 Jahren erteilt, wenn
- der Unternehmer und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person zuverlässig ist,
- die fachliche Eignung nachgewiesen ist und die finanzielle Leistungsfähigkeit.
Diese Lizenz gilt sowohl für Deutschland als auch für Europa.
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Öffnungszeiten
Zurzeit ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
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Details
Unterlagen
Die benötigten Unterlagen können dem "Merkblatt" unter Links/Downloads auf dieser Seite entnommen werden. Dieses Merkblatt enthält eine Übersicht über die ggfls. erforderlichen Unterlagen. Einzelheiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/in besprochen werden.
Der Antrag kann unter downloads/links heruntergeladen oder per Post angefordert werden.
Gebühren
- Erteilung/Erneuerung der Gemeinschaftslizenz (Zeitraum 10 Jahre): 500,00 €.
- Ausstellung einer Ausfertigung/beglaubigten Kopie: jeweils 90,00 €.
- Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (Zeitraum 10 Jahre): 360,00 €
- Ersatzausstellung/Berichtigung/Änderung der Erlaubnis, Gemeinschaftslizenz oder einer Ausfertigung/beglaubigten Kopie jeweils 60,00 €
Je nach Sachverhalt können abweichende Gebühren erhoben werden.
Rechtsgrundlagen
- Güterkraftverkehrsgesetz
- Art. 4 VO (EG) Nr. 1072/2009
Das Güterkraftverkehrsgesetz kann unter downloads/links auf dieser Seite als PDF-Dokument heruntergeladen werden!
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